Anrechnung von Einkommen aus selbstständiger Arbeit

  • Hallo alle zusammen,


    soeben flattert ein Bescheid des Jobcenters hinein, der Fragen aufwirft.
    Kurz die Sachlage: Ich habe ein absolutes Kleinstgewerbe und wohne mit meiner Lebenspartnerin zusammen, weshalb wir natürlich als BG gelten. Soweit auch alles so gut.
    Nun muss man ja seine Einnahmen schätzen, das habe ich jeden Monat mit 10€ Gewinn auch getan.
    Weiterhin beziehe ich auf Grund meiner Behinderung noch Kindergeld i.H.v. 184€.


    Nun ein Auszug des vorläufigen Bescheides:


    Netto-Erwerbseinkommen monatlich: 0,00
    abzgl. Freibetrag: 10,00
    zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen: -10,00
    -----------------------------------------------------------------
    Einkommensbereinigung: -60,00
    Kindergeld Einkommen: 184,00
    laufdenes Einkommen aus Selbstst.: 10,00
    ------
    zu berücksichtigendes Gesamteinkommen: 164,00


    Die Einkommensbereinigung für mich allein beträgt 30,00€.


    Nun habe ich für den BWZ ein monatlichen Gewinn von 53,67€, nun der Änderungsbescheid, die gleiche Übersicht ändert sich wie folgt:


    Netto-Erwerbseinkommen monatlich: 0,00
    abzgl. Freibetrag: 23,67
    zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen: -23,67
    -----------------------------------------------------------------
    Einkommensbereinigung: -60,00
    Kindergeld Einkommen: 184,00
    laufdenes Einkommen aus Selbstst.: 53,67
    ------
    zu berücksichtigendes Gesamteinkommen: 184,00


    Somit 20€ mehr zu berücksichtigendes Einkommen. Natürlich wieder 30€ Einkommensbereinigung für mich.-
    DIe Preisfrage ist: Wieso ändert sich der Freibetrag auf einen Wert von 23,67€? Und vor allem: Was ist mit den 100€ Grundfreibetrag für Erwerbstätige? Das ist mir doch etwas schleierhaft.


    Ich danke vielmals für Hilfe.


    Grüße!

  • Genau durchblicken tue ich bei dir auch noch nicht, aber schaue dir mal unter http://www.buzer.de/gesetz/8014/index.htm den § 3 an, vielleicht hilft dir das ja weiter?
    Die -60 Euro müssten die -10 Euro Erwerbseinkommen sein, die du pro Monat hast, auf den gesamten Bewilligungszeitraum (sechs Monate) umgerechnet.
    Die 23,67 Euro sind die 53,67 Euro monatlicher Gewinn minus der 30 Euro Einkommensbereinigung (Freibetrag bei selbstständiger Tätigkeit). Den Freibetrag von 100 Euro plus 20 % bzw. 10 % gibt es nur bei nicht-selbstständiger Tätigkeit, das weiß ich ganz sicher. Schau mal nach unter 11b SGB II Satz 2, da steht das mit dem Erwerbseinkommen drin, das für Selbstständige nicht gilt.

  • Achso ja, die -10 Euro zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen beziehen sich wahrscheinlich auf deine 10 Euro Gewinn minus der 30 Euro Freibetrag (macht -20 Euro, die dann aufgrund deiner Partnerin noch einmal durch zwei geteilt werden).