Frage zur Eigenkündigung und Sperren

  • Seit Januar arbeite ich in einem Betrieb wo Überstunden zur Tagesordnung gehört. Täglich sind es 2-4 Überstunden. Die wede bezahlt noch abgebummelt werden können. Am Wochenende gehe ich sogar "kostenlos" weil ich Gehalt bekomme und alle Überstunden damit abgegolten sind. (Aller 14 Tage das gesamte wochenende). Mein Arbeitsbereich ist in der Tierbranche (Landwirtschaft). Das Gehalt ist nicht gerade rosig (netto unter 1000€).
    Ich selber bin körperlich inzwischen ziemlich fertig und meiner Tochter (8 J.) geht es auch nicht gut dabei, da ich frühs halb 5 das Haus verlasse und meistens erst abends halb 8 wieder komme. Ich bin alleinerziehend und meine Tochter ist in der Zeit in der Schule, Hort und anschließend bei ihrer Oma.


    Nun würde ich gerne kündigen weil ich es körperlich nicht mehr schaffe und meiner Tochter seelisch nicht mehr gut geht.
    Kann man auf Hand der vielen Überstunden ohne Sperre bei Alg1 und Alg2 rechnen? Oder wegen der Arbeitszeiten als Alleinerziehende?


    Wie ist es wenn ich einen Minijob finde und dann kündige?

  • Du solltest bevor du kündigst und damit eine dreimonatige Sperre riskierst mit einem SB vom Arbeitsamt sprechen.Du kannst ja angeben das du die Arbeitszeit nicht mehr mit der Betreuung deines Kindes in Einklang bringen kannst.Ich würde nicht sagen das es eine Oma gibt die die Betreuung übernehmen könnte und auch von Überstunden würde ich nichts sagen weil das heute fast überall normal ist und als Kündigungsgrund nicht unbedingt relevant.Sollte dir das Amt keine Kündigung erlauben kannst du nur in deinem Betrieb anfangen nur noch deine Stunden zu arbeiten die du täglich laut Vertrag machen mußt und darauf hoffen das sie dich kündigen.Gleichzeitig kannst du dir ja etwas anderes suchen.