zusammen ziehen

  • danke für deine antwort ...


    OK, eine bedarfsgemeinschaf is für mich wenn alle im haushalt erwebslos sind mit kinder, zb. alleinerziehende mit schulpflichtigen kinder.... natürlich auch ehepaare mit kindern


    ich meinte wenn die kinder aus dem haus sind und dann mit seinem partner zusammen ziehen möcht, ich weis das dass amt erst nach einer gewissen zeite von partner alles sehen möchte was er verdient, ich weis nur nicht ob nach 1 oder nach 3 jahren, weil ich hatte diese im netz gefunden..



    Eheähnliche Gemeinschaft erst nach drei Jahren in NRW !!!!!


    Nur Paare, die länger als drei Jahre zusammenleben, bilden für die ALG-II-Berechnung laut Sozialgericht NRW eine eheähnliche Gemeinschaft. Andere Richter halten ein Paar schon nach einem Jahr für eine Quasi-Ehe.


    Nur Paare, die seit mindestens drei Jahren zusammenleben, bilden eine «eheähnliche Lebensgemeinschaft». Für die Berechnung des Arbeitslosengeldes (ALG) II darf das Einkommen des Partners erst ab diesem Zeitraum zusammengerechnet werden, entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen. (AZ: L 19 B 85/05 AS ER)
    Das Gericht bestätigte damit ein Urteil des Sozialgerichtes Düsseldorf vom vergangenen September. (AZ: S 35 AS 146/05) Mit der Drei-Jahres-Frist sei eine «gängige Praxis der Arbeitsverwaltung» aufgegriffen worden, erklärte die Behörde. Bei den jetzt für das ALG II zuständigen Behörden gebe es Bestrebungen, bereits bei einer geringeren Dauer von einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft auszugehen.


    So hatte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg jüngst entschieden, dass Langzeitarbeitslose, die länger als ein Jahr mit ihrem Partner zusammenleben, eine Bedarfsgemeinschaft bilden. (AZ: L 5 B 1362/05 AS ER) (nz)

  • Für eine Bedarfsgemeinschaft müssen nicht zwangsläufig alle erwerbslos sein.Eine BG sind alle die zusammen leben in einer Wohnung und gemeinsam wirtschaften ob nun verheiratet oder nicht.Sobald die Kinder eigenständiges Einkommen haben und dieses ausreichend ist bilden sie mit dem Rest der Familie eine Haushaltsgemeinschaft.Ziehen zwei zusammen dann bilden sie eine BG nach einem Jahr.


    Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören:


    •der oder die erwerbsfähige Hilfebedürftige,
    •der Ehepartner, der eingetragene Lebenspartner oder eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen,
    •die im Haushalt lebenden eigenen Kinder und die Kinder des Partners, solange sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und unverheiratet sind und kein ausreichendes eigenes Einkommen oder Vermögen haben,
    •die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten, erwerbsfähigen Kindes, das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils.
    Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen wird zum Beispiel vermutet, wenn Partner länger als ein Jahr zusammenleben, oder mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, oder Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen, oder befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des Anderen zu verfügen