5 Euro mehr - Erhöhöung

  • Hy Leute,


    gestern beim Zahltag kam bei uns der NORMALE Regelsatz.


    Eine Stunde Später bekamen wir noch mal eine Gutschrift über 30 Euro, eine Halbe Stunde später war noch eine Gutschrift über 10 Euro auf dem Konto.
    Alles nur mit Buchungszeichen vom Jobcenter.


    Waren das die 5 Euro Erhöhung ?


    30 für Jan, Febr. März und die 10 Aktuell für April ?


    Einen Geänderten Bewilligungsbescheid haben wir NICHT bekommen und auch keine Mitteilung über die NACHZAHLUNG.


    Gruß

  • Ja das war die Erhöhung und einen Bescheid bekommst du in den nächsten Tagen.Bei mir war es ganz lustig denn ich habe 51 Euro bekommen mit denen ich nix anfangen konnte.Auf Nachfrage wurde mir dann gesagt das es einmal die 5 Euro Erhöhung sind für die Erwachsenen und für Kinder ab 18 gibt es nur 4 Euro.Da meine Tochter mitte Februar 18 geworden ist bekommt sie für den einen Monat dann nur 3 Euro.

  • 1.- Euro mehr kann auch der Mehrbedarf zum Lebensunterhalt für allein Erziehende mit Kind sein! Da gibt es jetzt bei einem minderjährigem Kind statt 43,-- Euro, 44,-- Euro ! !:)
    Was sich auch geändert haben muß, wenn ihr den Änderungsbescheid mit dem überarbeiteten Berechnungsbogen bekommt, ist, daß der Stromkostenanteil für die Warmwasserbereitung (wenn in den Nebenkosten mit drin) nicht mehr von den Miet- und Nebenkosten abgezogen werden darf !!! Sprich: die Jobcenter müssen Miet- und Nebenkosten 1:1 übernehmen (früher wurden 1,8029 % der Regelleistung - ein angesetzter Betrag von 6.47 €/ 5,82 €/ 5,18 €/. - von den Nebenkosten für Warmwasserbereitung abgezogen).
    :):) . Es wird nunmehr das Warmwasser aus dem Hartz IV-Regelsatz ausgeschlossen und ist ebenso wie Miete und Heizung vom Leistungsträger zu erbringen. Ist in §20 Abs. 1 geregelt.