Hallo erstmal!
Es geht darum das ich seit 01.10.2005 eine eigene wohnung habe. Habe meine ausbildung zum koch beendet. so jetzt bin ich seit der ausbildung 2 jahre arbeitslos und lebe momentan mit meinem vermieter im Kündigungsverhältnis. Er hat sie aus eigenbedarfs gründen gekündigt.
meine frage ist : was steht mir trotz der u25 gesetzgebung an leistung zu für eine wohnung!
da ich nur noch 1 monat kündigungsfrist habe und die arge eine wohnung mit warmmiete von 330€ bei mir abgelehnt hat , möchte ich gerne wissen was ich da tun kann.
danke für die antworten....
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mit welcher begründung wird denn von der arge abgelehnt?
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Hallo,
Entweder im Netz recharchieren, was in der betreffenden Stadt als Grundpreis je m² kalt erstattet werden könnte, oder diesbezüglich direkt beim Jobcenter nachfragen.
Wenn eine Ablehnung eines Mietangebotes erfolgte, können die zuständigen Sachbearbeiter auch die Gründe dafür erläutern.
mfg
allo
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