Wohnung untervermieten?

  • Hallo würde mich freuen wenn mir hier jemand helfen könnte, zu unserem problem.
    Bin alleinerziehend mit 2 Kindern 13 und 16 Jahre meine Tochter hat diesen Monat ein Baby bekommen
    und wir mußten einen Antrag auf Hartz 4 stellen. Da mein eigenes Einkommen nicht ausreicht und der Vater der Kinder zur Zeit keinen Unterhalt zahlt bin ich auch gezwungen zuschüße der Arge zu bekommen.
    Man erklärte mir das meine Tochter mit ihrem Baby eine eigene Bedarfsgemeinschaft ist und sie bei mir nicht mehr zählt, meine andere Tochter und ich stellen auch eine Bedarfsgemeinschaft da. Na ja mit 16 Jahren ist man bei der Arge wohl schon Volljährig???
    Bei der Miete allerdings zählen wir wieder zusammen und dadurch bekommen wir viel weniger als 4 Personen Haushalt 425,- incl. Nebenkosten. 2 Personen bekommen 330,-incl. Nebenkosten.
    Da meine Tochter das Geld von sich und ihrem Baby auf ihr eigenes Konto bekommt und ich jetzt die Miete zuerst mal zahlen muss habe ich mir überlegt ob ich nicht meiner Tochter 2 Zi plus Bad Untervermieten könnte? Was meint ihr dazu darf ich das?

  • also wenn du denkst, du kannst deiner tochter nebst enkelkind die halbe wohnung zum bei euch im landkreis gültigen höchstsatz für zwei personen vermieten, dann liegst du aber falsch. bei der berechnung der kosten der unterkunft wird die derzeit aktuelle miete genommen und durch zwei geteilt. da ist also nichts mit einer untervermietung für 330 € wenn die tatsächliche miete 425 euro ist.
    klappt also nicht mit dem sich reich rechnen.:(

  • Es ist schon so wie das Jobcenter dir gesagt hat.Deine Tochter ist eine eigene BG und somit doch besser gestellt als wenn sie mit zu dir gerechnet werden würde.Die Miete teilt das Jobcenter auf dich und deine Tochter auf so das unterm Strich genau die Summe herauskommt die du auch allein bekommen würdest.

  • @ lacki und silent52, ich finde eure Beiträge hier allerletzt! Solche Sprüche passen wohl eher zu Westerwelle & Co. als zu Mitgliedern eines solchen Forums!
    1. kann JEDER heutzutage in die Hart-4-Falle geraten und 2. muß eine Anfrgae hinsichtlich der Untervermietung nicht unbedingt darauf abzielen, dem Staat in die Tasche zu langen. Ihr zwei solltet nicht nur von euch auf andere schließen -.-


    @ Tinna2205: ich finde es schön, dass Du trotz allem Deine Tochter unterstützt und dass Deine Tochter und Du nicht etwa eine Abtreibung in Erwägung gezogen haben.


    Ich kann das mit den beiden Bedarfsgemeinschaften eigentlich nicht nachvollziehen, zumal ich mit meinem noch minderjährigen Sohn und mit einem Mitbewohner, der nicht sein Vater ist und mit keinem von uns verwandt ist, als eine gemeinsame Bedarfsgemeinschaft gewertet werde. Jedoch denke ich, dass Euch dann mehr Geld zusteht als wenn Ihr als eine gemeinsame Bedarfsgemeinschaft gerechnet würdet. Zum Beispiel müßte in einem solchen Fall die Tochter und Mutter des Säuglings als Alleinerziehende mit Mehrbedarf rechnen dürfen.


    Beste Grüße,


    Freydis :)



    EDIT: Deine Tochter müßte ihren Mietanteil, den sie von der ARGE bekommt, Dir geben. Oder Ihr laßt die ARGE direkt die Miete überweisen und die würde dann direkt anteilsmäßig von Euren Leistungen abgezogen werden.

  • @ Freydis Das Sie als zwei BG gewertet werden ist schon so richtig denn die Tochter bildet mit der Geburt des Kindes sozusagen ihre eigene Familie bzw.BG und dadurch hat sie auch mehr Leistung als wenn sie mit der Mutter zusammengerechnet werden würde. Bei dir ist das wieder etwas anderes denn dein Freund der zwar nicht der Vater deines Kindes aber doch wohl dein Lebensgefährte ist bildet mit dir eine BG.Es wird so gerechnet als wenn ihr verheiratet wärt.Habt ihr denn das Probejahr schon hinter euch?

  • die fragestellerin tina hat sich seit dem zeitpunkt ihrer fragestellung hier im forum nicht mehr angemeldet. übrigens, wenn sie tatsächlich eine untervermietung über 330 euro machen würde, hätte die arge ihr das geld ehedem als einkommen angerechnet und damit und damit wäre die ganze schese ein nullsummenspiel.

  • Von einem Probejahr weiß ich nichts. Wir waren vor Jahren tatsächlich Lebensgefährten. Dies sind wir seit mehr als zwei Jahren nicht mehr, wie auch die ARGE weiß. Dennoch wird uns nicht gestattet, in eine andere Wohnung zu ziehen und zugleich werden wir weiter als in einer eheähnlichen Partnerschaft lebend behandelt.


    Ein Bekannter lebte in einer Wohngemeinschaft mit einem anderen Mann. Aus diesen beiden machte die ARGE Mönchengladbach kurzerhand eine schwule eheähnliche Gemeinschaft obgleich beide heterosexuell waren und auch beide eine Freundin hatten. Der Untermieter, ein Student, zog daraufhin ganz schnell aus der Wohnung aus...


    Ich denke, dass die ARGE mitunter willkürlich handelt. Das habe ich bei diversen Anträgen auch immer wieder erlebt.

  • Du mußt dir ja nicht alles gefallen lassen.Es gibt die Möglichkeit eines Widerspruches und dann auch die Klagemöglichkeit.Wenn ihr ehemals Lebensgefährten wart und dies nun schon seit zwei Jahren nicht mehr seid frage ich mich warum ihr dann nicht jeder eine Wohnung nehmt.Ihr werdet ja nicht gezwungen weiterhin zusammen zu leben.Natürlich glaubt euch das die ARGE nicht wenn ihr plötzlich nicht mehr zusammen seid aber doch weiterhin in einer Wohnung leben wollt.Mal ehrlich ist schon ein bisschen komisch.

  • Wenn ihr ehemals Lebensgefährten wart und dies nun schon seit zwei Jahren nicht mehr seid frage ich mich warum ihr dann nicht jeder eine Wohnung nehmt.Ihr werdet ja nicht gezwungen weiterhin zusammen zu leben.


    Weder mein Lebensgefährte noch ich bekommen von der ARGE die Erlaubnis zum Auszug! So gesehen werden wir sehr wohl von der ARGE gezwungen, die Wohnverhältnisse wie gehabt aufrecht zu erhalten. Es heißt, dass wir drei Monate keine Miete bezahlt bekommen würden, wenn einer von uns auszieht. Neue WBS haben wir schon besorgt. Morgen bin ich dann beim Arbeitslosenzentrum zur Rechtsberatung. Mal sehen, aber ich denke ohne Klage vor dem Sozialgericht wird das nicht gehen.


    Beste Grüße,


    Freydis :)

  • Zitat

    Es heißt, dass wir drei Monate keine Miete bezahlt bekommen würden, wenn einer von uns auszieht.


    Das ist völliger Blödsinn. Das Amt muss auch bei einem nicht genehmigten Auszug Kosten der Unterkunft berücksichtigen. Ggf. aber nur in der vorherigen Höhe (also z. B. der jetztigen 1/3 bei ihm). Trennung ist im Übrigen ein wichtiger Grund für einen Auszug.


    Turtle