Angemessene Wohung

  • Seid Alle gegrüßt :)


    ich habe mal eine Frage zu einer angemessenen Wohnung beim ALG 2. Und zwar würde ich gerne mal wissen, ob für die Bewilligung der Kostenübernahme für die Wohnung die Wohnungsgröße oder eher die Kaltmiete ausschlaggebend ist.
    Ich zahle für meine Wohnung 280 Euro Kaltmiete. Vom Landkreis weiß ich, dass die Grenze für Angemessenheit bei 292 Euro liegt. Also wäre das ja okay. Nun hat meine Wohung aber 54 qm und ich lebe alleine.
    Kann man mir jetzt doch noch eine Bewilligung ablehnen, weil meine Wohnung etwas größer ist?


    Vielen Dank für Eure Hilfe und
    LG von carodina

  • Hallo carodina!


    Zitat

    ob für die Bewilligung der Kostenübernahme für die Wohnung die Wohnungsgröße oder eher die Kaltmiete ausschlaggebend ist


    Sowohl als auch! In Fällen, in welchen die Miete extrem niedrig ist, wird bzgl. der Größe auch mal ein Auge zugedrückt. Man wird Dir die Bewilligung nicht ablehnen, schlimmstenfalls nur 90% dafür bezahlen.
    Solltest Du NEU im Leistungsbezug sein, werden Dir auf alle Fälle für die kommenden 6 Monate 100% der KdU bezahlt.


    Gruß Gawain