Hey,
Ich habe vor 2 Monaten ein Schreiben der Arge erhalten "Erstattung von Leistungen bei endgültiger Festsetzung des Leistungsanspruches". Ich bin seit Dezember nicht mehr im Leistungsbezug und habe das Schreiben im Februar erhalten und natürlich sofort Widerspruch eingelegt, allerdings noch keine rückmeldung erhalten.
Ich wollte daher kurz nachfragen ob eine Rückforderung von Leistungen ohne vorherigen Anhörungsbogen rechtens ist, und welche Möglichkeiten ich habe falls dem nicht so ist.
Vielen Dank!