ICH BIN SELBSTÄNDIG nach §13 ustg meine freundin ust im baby jahr und hat alg 2 beantragt wollten wohngemeinschaft bilden nach sgb 7 das würde nicht gehen sagte die arge weil ich der leibliche vater bin ist diese aussage richtig und wie stehen die chancen das sie alg 2 bekommt kann da jemand helfen
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Hallo Kadett,
da ihr ein gemeinsames Kind aufzieht, scheidet eine Wohngemeinschaft aus. Ihr seid dann unter ALG II eine Bedarfsgemeinschaft, insofern der Anspruch Deiner Freundin zum Tragen kommt. Das bedeutet, dass Dein Einkommen mit eventuellen Ansprüchen verrechnet wird.
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