Kindergeld Nachzahlung und hartz IV

  • Hallo,
    ich hab ein problem, es ist recht kompliziert.
    Meine eltern haben für mich kindergeld beantragt und eine rückzahlung bekommen, für 4 jahre, von über 7000euro von der familienkasse auf das konto meiner mutter.
    Meine eltern arbeiten, ich hingegen bekomme hartz4 und wohne im betreuten wohnen bin aber seit über einem jahr arbeitsunfähig gemeldet.
    Die familienkasse weiß das ich hartz4 bekomme, musste angegeben werden und entsprechende belege das ich arbeitsunfähig bin.
    Ich bin jetzt 27. Ich würde nun fortlaufend kindergeld bekommen.


    Was ich nun wissen möchte, steht mir die nachzahlung zu oder muss ich das melden und wird es vom amt einkassiert und wenn ja, wieviel?

  • Hallo,


    Da das Kindergeld ja Dir zustünde und Du im Leistungsbezug stehst, wäre es auch auf Dein ALG II angerechnet worden. ( was sich dementsprechend leistungsmindernd auf ALG II ausgewirkt hätte )


    Somit wäre diese personenbezogene Nachzahlung auch beim Jobcenter zu melden.


    Nun könnte höchstens noch die Frage aufkommen, wie lange bereits ALG II bezogen wurde.
    Von daher kann also auch noch keine Aussage gemacht werden, wieviel rein an ALG II bereits überzahlt wurde. :(


    mfg


    allo

  • was mich aber verwirrt, ist das ich beim antrag stellen, komplett alle leistungsbescheide mitgegeben habe, wo ich hartz4 bekommen habe, was durchgehend war für den zeitraum. Wenn das also so wäre, würde ja nichts ausgezahlt werden und ich auch nichts weiterhin bekommen.
    Hab im internet das hier gefunden, quelle: http://www.rechtspraxis.de/kindgeld.html


    Für ein über 18 Jahre altes Kind wird Kindergeld ohne altersmäßige Begrenzung gezahlt, wenn es wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, durch eine eigene Erwerbstätigkeit oder durch andere Einkünfte und Bezüge seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.


    würde es mir dann nicht zustehen?


    mfg


    tom

  • Hallo,


    Das Problem scheint zu sein, daß Deine Eltern es für Dich beantragten.
    Hier wären schon mal die Zeiträume wichtig, für die eine Nachzahlung erfolgte.


    Eine weitere Sache ist darin begründet, das Du als volljähriger Mensch Deinen Lebensunterhalt leider nicht alleine vom Kindergeld bestreiten kannst, sondern daher auch ergänzend ALG II oder Sozialgeld beziehen mußt.


    Somit mindert ein Kindergeld - Anspruch den Teil, den die Sozialbehörden zuschießen müßten.
    Kindergeld wird im Umkehrschluß als Einkommen gewertet und auf die nötige Grundleistung zum Lebensunterhalt angerechnet.


    Somit steht es Dir zwar zu, aber es mindert Deine Bedürftigkeit halt um diesen Betrag.
    7000 € Nachzahlung würden rein rechnerisch bedeuten, das > 3 Jahre kein Kindergeld bezogen wurde.
    Nun wäre zu berücksichtigen, ob der Zeitraum für die festgesetzte Rückzahlung direkt in den Bezugszeitraum anderer Sozialleistungen fiel ( Z.B. ALG II / Sozialgeld )fällt .
    Dann müßte der zurückliegende Anspruch neu berechnet werden mit dem Ergebnis: " Überzahlung "...damit stünde das Geld dem Leistungsträger zu und fortlaufende Leistungen würden um den Monatsbetrag des Kindergeldes reduziert werden.


    mfg


    allo