Wohnungsbesichtigung?

  • Hallo zusammen,


    ich selber beziehe kein Hartz4 oder ähnliches, gewähre aber meinem Freund der Hartz4 bezieht, Obdach bis er eine eigene Wohnung hat. Jetzt war letzte Woche während ich zuhause mit Krankheit rumlag, einer von der Arge da um die Wohnverhältnisse zu besichtigen. Nun gehe ich diese Woche wieder arbeiten und mir gefällt einfach der Gedanke nicht, dass dieser Typ nochmal kommen könnte und ich dann eben nicht zuhause bin, ich möchte dann gerne anwesend sein. Kann ich mich auf die Unverletzlichkeit der Wohnung berufen und meinem Freund der dann zuhause ist, sagen, dass er ihn nicht reinlassen soll?
    Ich bin Alleinmieterin der Wohnung und es ist auch nicht vorgesehen, dass er jemals mit im Vertrag steht.


    Vielen Dank im Voraus.


    Syriora

  • Hallo, vielen Dank für die Antwort,


    er hat angegeben, dass es nur eine 1-Zimmer-Wohnung ist und er auch so schnell wie möglich ausziehen möchte. Ich war halt bei seinen Terminen auch gar nicht dabei und er war genauso überrascht wie ich, als der Typ dann vor der Tür stand.
    Mir gehts halt wirklich darum, dass ich anwesend sein möchte, wenn die schon hier vorbei kommen, und ich geh halt Vollzeit arbeiten.


    Liebe Grüße
    Syriora

  • Ich denke es wird dem Jobcenter darum gehen bei euch eine Bg zu konstruieren.Somit würde das Amt eventuell deinem Freund nichts mehr zahlen müssen wenn du genug verdienst.Da mußt du aufpassen.Ihr könntet ein Jahr zusammenleben ohne das sie deinen Verdienst anrechnen dürfen.

  • du bist nicht verpflichtet ihn rein zulassen denn du bist allein mieterin und du bist nicht bei H4 angemeldet dato darf niemand die Whg.betreten und wenn nur in deinen Beisein weil du die Whg.-Inhaberin bist.Mach mit deinen Freund einen WG-Vertrag und er zahlt dir dann nur das Zimmer,ich weiß sobald Mann -Frau in einer Whg.wohnen heißt es gleich BG,im Gesetz steht wenn ihr weniger wie 1 Jahr zusammen wohnt und keine Einstehgemeinschaft führt muß das Amt es hin nehmen.natürlich besteht Beweispflicht das erläutern sie ihm bestimmt oder haben es schon,frag was alles ihm gesagt wurde von den Amtsladys.Möglichst detailgetreu.und du wirst sehen was er sagt bzw.denen gesagt hat,denn in allererster Linie ist es deine Whg.und du entscheidest wer darf wer nicht.und dies muß dein Freund dem Amt erläutern,denn so einfach ist es nicht eine Whg.zu betreten. also setzt euch noch mal hin bequatscht alles und wehrt euch wenn es not tut.,denn du kannst es nachweisen das du die Whg.-Inhaberin bist und das ist geltend. Viel Glück.

  • Hallo zusammen,


    naja ich weiß nicht wie die Arge sowas handhabt, deswegen hab ich nachgefragt, danke euch für die lieben Infos, aber so wie ich ihn verstanden habe, wollte er auch nochmal wiederkommen, weil die Verhältnisse nicht feststellbar waren. Aber dann denke ich, weiß ich, was ich zu tun haben.


    lg syriora