Hallo Liebe Community.
Erstmal ein paar kleine Fakten zu meiner Person:
Ich heiße Philipp, bin 21 Jahre jung und wohne derzeit in Rheinlandpfalz wo ich im Juni meine erste Ausbildung abschließen werde.
Da sich weder in meiner Firma eine Übernahme, noch in näherer Umgebung ein Arbeitsplatz einrichten lässt, habe ich beschlossen meine Wurzeln aufgrund der Infrastruktur und vieler Verwandschaft in Berlin neu einzuschlagen.
Ich habe vor dort eine 1-Zimmer Wohnung zu beziehen und von dortaus meine weitere Zukunft in die Hand zu nehmen.
Eigentlich bin ich von Arbeit in meinem gelernten Beruf, über eine neue Ausbildung bishin zu Aushilfstätigkeiten oder Schule für alles weitere offen, Hauptsache ich liege Vater Stadt so kurz wie nur irgend-möglich auf der Tasche.
Was mich auch schon zu meiner Frage bringt:
Durch bislang noch oberflächliche Erkundigungen (bedingt durch imensen Lernstress für meine Abschlussprüfung) bin ich zu folgenden Erkenntnissen gekommen.
Mit meinen 21 Jahren und da ich bislang noch nie eine eigene Wohnung bezog, dürfte mir rein Theoretisch ALG 1 + Wohngeld / ALG 2 zustehen.
Und genau da liegt mein Problem:
Mir ist sehr schleierhaft ob ich allein von ALG 1 welches bei mir rund 400 € betragen würde eine Wohnung vermietet bekäme.
Denn soweit ich weiß könnte ich Wohngeld erst DANN beantragen, wenn ich berreits Eigentümer einer Mietwohnung bin.
Und ob mir mit alleinigem ALG 1 "Gehalt" eine 1 Zimmer Wohnung vermietet werden würde bezweifel' ich fast.
Nun habe ich schon oft gelesen das es möglichkeiten gibt auch als "ex-Azubi", gerade weil ich noch keine Arbeit oder Ähnliche Verhältnisse gefunden habe, evtl. ein Anrecht auf "Aufgestocktes Alg1", sprich ALG2 habe.
Und genau das ist meine Frage.
Wie gehe ich nun am besten vor?
vielen dank im vorraus =)