Muss ich meinen 20Jährigen Sohn wieder in meine Wohnung aufnehmen???

  • Hallo, ich hoff, dass ich hier richtig bin und mir jemand irgendwie einen Tip geben kann. Also der Sachverhalt ist so: Mein Sohn (20Jahre) kommt in 4 Wochen aus der Jugendstrafanstalt nach 2 Jahren wieder raus. Er sitzt wegen Drogen und der dazugehörigen Beschaffungskriminalität ein. Da ich die Befürchtung hab, dass er immer noch nicht damit aufgehört hat, will ich ihn nicht wieder bei mir aufnehmen. Ich muss dazu sagen, ich bin beruflich auf Montage und nur am Wochenende oder auch alle 2 Wochen zu Hause. Bin damals schon aus vielen Wohnungen geflogen, weil er überall eingebrochen ist und auch so nur mist gebaut hat. Ich möchte dies nicht noch mal durch machen. So, nun meine Frage: Bin ich verpflichtet ihn bei mir wohnen zu lassen, da er noch keine 25 Jahre ist? Bekommt er Unterstützung vom Amt? Mein Einkommen ist sehr unterschiedlich aber aufs Jahr gerechnet ca 18000€ mit Auslöse, von der ich auch meine Unterkunft auf Montage finanzieren muss. Desweiteren bezahl ich jeden Monat für meine zwei anderen Kinder 370€ Unterhalt. Ich weiß ernsthaft nicht, wie es dann weiter gehen soll. Wie und wo kann ich mich hin wenden um irgendwas eventuell in doe Wege leiten zu können. Ich hab so eine wahnsinns angst, wenn er wieder bei mir wohnt, dass ich den Bach wieder runter geh. Ich hab auch nur eine kleine 2 Zimmer Wohnung (47m²). Vielleicht kann mir jemand irgendwie helfen oder einen Tip geben, was ich machen kann.

  • Wenn ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist oder Du schlichtweg einfach nicht mehr magst, musst Du Deinen erwachsenen Sohn nicht mehr aufnehmen, auch wenn das Jobcenter dieses gerne anstrebt. Dein Sohn wäre gehalten Hartz IV zu beantragen, was ihm in diesem Falle sicherlich auch gewährt wird.

  • Es gibt doch sicher von seitens der Jugendstrafanstalt für deinen Sohn eine Betreuung.Versuche doch mal mit den Leuten dort zu sprechen und deine Bedenken anzubringen.Allerdings solltest du gleich darauf hinweisen das er zu dir nicht mehr kann da auch die Wohnung zu klein ist.Ich denke auch dein Sohn sollte rechtzeitig wissen was auf ihn zukommt.

  • Nun ja, er sagt, er hätte sich schon bei zwei wohnungsgesellschaften in erfurt beworben aber noch keine antwort bekommen...er meint, dass es sehr schlecht ausschaut für ihn. ich würde ihn ja für den start wieder auf nehmen aber aus erfahrung weiß ich, dass er, wenn er einmal bei mir drin sitzt, ich ihn nicht wieder raus bekomm. bin in so einer zwickmühle...will ihm ja helfen aber nicht auf meine kosten, sprich, dass bei mir wieder alles dem bach runter geht...

  • hallo,
    da hast du es echt schwer,aber du mußt ihn nicht mehr aufnehmen da zwischen euch beiden kein friedliches Zusammen leben bestehen kann,dies kannst du auch vorweisen wenn es verlangt wird,geh aufs H4 Amt stelle den Antrag auf Auszug des Kindes und laß dich nicht abwimmeln,denn im Gesetz steht wenn kein friedliches Zusammen leben möglich ist weil...wie in deinem Fall dein Sohn dein Leben mit zerstört und du dadurch nur Probleme hast und die dich arg belasten ist das Amt verpflichtet dir zu helfen und zu unterstützen auch bei der WHG-suche für ihn müssen sie dir behilflich sein.Deswegen zögere nicht und pack es an, denn wenn er erstmal wieder bei dir ist,wird es doppelt so schwer ihn zu bewegen auszuziehen.Und außerdem gibt es Ansprechpartner für Jugendliche aus dem Vollzug,denn meistens haften Bedingungen an einen wenn man entlassen wird. Bewährungshelfer oder auch auf dem Amt gibt es einen Ansprechpartner die damit arbeiten. Frag einfach und direkt und du wirst sehen es wird dir dann geholfen nach den Vorgeschichten. Viel Glück aber nicht zu lange warten,denn deutsche Bürökratie ist ganz geduldig.