Frage zum Vermögen-Freibetrag

  • Mein Nachbar hat ein Problem mit der ARGE. Er hat ein Fahrzeug im Wert von 11.000 EUR gekauft. Das Geld hat er von zwei Personen als Darlehen bekommen. Die ARGE meint, das Auto wäre unangemessen da er 7500 EUR übersteigt. Wie ist es denn mit Vermögen-Freibeträge ? Mein Nachbar ist 34 Jahre alt und bezieht seit 3 Jahren ALG2. Als er den Antrag auf AL2 gestellt hat, hat er angegeben, dass er kein Vermögen hat. Kann jetzt nur der Freibetrag dieser 3 Jahre geltend gemacht werden: Also 3x150(pro Jahr) = 450 EUR oder 34x150 = 5100 ?

  • Ja, das Auto übersteigt den Wert der Akzeptanz von Seiten des Jobcenter.


    Das bedeutet doch nicht, dass er jetzt das Auto verkaufen muss, da er ja noch Freibeträge hat. Ich verstehe Dich so als müsste er das Auto verkaufen und damit erstmal seinen Lebensunterhalt bestreiten. Oder habe ich dich falsch verstanden ? Danke für Deine Antwort.

  • Kannst du mir sagen woher du das hast ? Denn ich habe in anderen Foren gelesen, dass das Auto nicht verwertet werden muss wenn noch Vermögen-Freibeträge in Frage kommen. Dein Argument würde mich interessieren.

  • Zitat

    Dem Arbeitslosengeld II Bezug steht der Besitz eines PKW nicht entgegen, wenn
    - der Zeitwert des PKW, des Autos, 7500 Euro nicht übersteigt (so des Bundessozialgericht; andere Gerichte hatten den Wert bei 5000 Euro angesiedelt)


    Dies dient der Wahrung des Landesfriedens :rolleyes:

  • Das ist doch unumstritten. Die eigentliche Frage ist: Wie ist mit dem Betrag über 7500 EUR hinaus umzugehen ? Wenn jemand 34 Jahre alt ist hat er doch 5100 EUR (34x150) Vermögensfreibetrag abgesehen vom zusätzlichen 750 EUR. Und diese Freibeträge werden gesondert gewährt und nicht mit 7500 EUR verrechnet. Daraus ergibt doch, dass der Mehrwert von 3500 EUR unter der Freibetr.Grenze liegt und somit nicht zu verwerten ist.

  • Danke für die Info. Ein Punkt bleibt noch offen, undzwar wie bereits angegeben, hat er das Auto ja gekauft, nachdem er Darlehen in Anspruch genommen hat weil sein eigenes Geld dafür nicht ausreichte. Warum darf er den Erlös des verkauften Autos nicht erst für die Abbezahlung dieses Darlehens einsetzen und müsste mit dem Geld seinen Lebensunterhalt bestreiten ? Zweck der Inanspruchnahme eines Privat-Darlehens von einem Bekannten war ja Kauf eines Autos.

  • Natürlich kann man ein Auto, dass einem nicht gehört auch nicht verwerten, dem würde jede Bank einen Riegel davor schieben. Entsprechend bekämen im Falle einer Veräußerung die Darlehensgeber ihr Geld zurück. Dies ist unkompliziert wenn eine Bank der Finanzier ist, und problematisch, wenn ein Privatdarlehen dahintersteht. Neben dem privaten Darlehensvertrag erwartet das Jobcenter zudem den Nachweis, dass besagtes Geld auch geflossen ist.
    Da wurden halt schon der Dinge viele gedreht ;)

  • Zitat

    Oder ist das ein Problem ?


    Das muss er auf sich zukommen lassen, wie der SB das beurteilt und welche Nachweise er einfordert. Vorstellen könnte ich mir die Vorlage des Kontoauszuges des Geldgebers, aus welchem ersichtlich ist, dass besagtes Geld tatsächlich geflossen ist. Aber wie gesagt: Das entscheidet der SB!

  • Zitat

    Da wurden halt schon der Dinge viele gedreht


    genau das ist in diesem fall der springende punkt. ein darlehen von 11000 euro für jemand der 359 € zum leben hat.:confused:
    und richtig ist, dass man die freibeträge für vermögen und einem auto definitiv nicht zusammen addieren kann.

  • Mein Nachbar hat ein Problem mit der ARGE. Er hat ein Fahrzeug im Wert von 11.000 EUR gekauft. Das Geld hat er von zwei Personen als Darlehen bekommen. Die ARGE meint, das Auto wäre unangemessen da er 7500 EUR übersteigt. Wie ist es denn mit Vermögen-Freibeträge ? Mein Nachbar ist 34 Jahre alt und bezieht seit 3 Jahren ALG2. Als er den Antrag auf AL2 gestellt hat, hat er angegeben, dass er kein Vermögen hat. Kann jetzt nur der Freibetrag dieser 3 Jahre geltend gemacht werden: Also 3x150(pro Jahr) = 450 EUR oder 34x150 = 5100 ?


    Wenn ich sowas lese, wird mir echt schlecht. lacki hat meiner Meinung absolut recht! Ich staune nur, dass sich ein ALG2-Empfänger ein Auto im Wert von 11k leisten kann! Woher das Geld auf Darlehensbasis sonderbarer Weise kam, wenn vor drei Jahren angeblich kein Vermögen vorhanden war, ist mir dabei erst mal egal. Komisch aber, dass die Allgemeinheit (Vater Staat) für den Lebensunterhalt aufkommen muss! Kein Wunder, dass Hartz4 immer wieder in die Diskussion kommt. Anscheinend ist der Regelsatz noch zu hoch. Echt unglaublich...


    Und damit hier nicht gleich rum-genörgelt wird. Ich geh arbeiten und fahre immer noch meinen "alten" 3er Golf. edit. Auch wenn ich mich wahrscheinlich unbeliebt mache: Hoffentlich zwingt ihn das Jobcenter das Auto wieder zu verkaufen! Die Steuerzahler sagen schon mal danke!

  • genau das ist in diesem fall der springende punkt. ein darlehen von 11000 euro für jemand der 359 € zum leben hat.:confused:
    und richtig ist, dass man die freibeträge für vermögen und einem auto definitiv nicht zusammen addieren kann.


    Sowie ich das beurteilen kann sieht es ja schwierig für ihn aus.


    Ich habe ihn nach Details gefragt wie die Darlehenssache gehandhabt wurde.
    Vorab vielleicht sein Status: Er ist verheiratet, hat zwei Kinder und bezieht als selbstständiger aufstockend ALG2.
    Ich führe mal hier die Details:
    Er sucht seit ca. 5 Monaten ein Auto. Möglichst Kombi um Ware in sein Lager zu liefern wenn Ware eingekauft wird und soll sparsam im Verbrauch und Unterhaltung sein. Er beschließt ein Passat oder ein Focus zu kaufen. Vor 4 Monaten findet er ein Focus für ca. 6000 EUR und nimmt daraufhin das Geld von seinem Darlehensgeber. Der Darlehensgeber hebt das Geld von seinem Konto ab und ein Darlehensvertrag wird abgeschlossen.


    Er verzichtet den Focus, den er zu kaufen beabsichtigt, da er nach genauem Beobachten bemerkt, dass es sich um einen Unfallwagen handelt. Vier Monate später findet er ein Passat Kombi 2.0 tdi EZ: 11/2007 für 11.000EUR (eigentlich günstiger als der Verkehrswert) und kauft ihn nachdem er 5000 EUR von einer anderen Person als Darlehen bekommt. Auch hier wird ein Darl.vertrag abgeschlossen.


    Von beiden Personen nimmt er aufgrund der Empfehlung von seinem Steuerberater noch die Kopie der Kontoauszüge für die Abhebung der entsprechenden Beträge, damit er diese dem Finanazamt vorlegen kann.
    In beiden Darlehens-Verträgen steht kurzgefasst:
    Erstens, dass das Geld nur für den Kauf eines Autos ausgegeben werden darf.
    Zweitens, dass solange ihm wirtschaftlich so schlecht geht, dass er vom Staat finanzielle Unterstützung
    bekommt, keine Raten zahlen muss. Sobald er soviel Einkommen erzielt, dass er vom Staat nichts mehr bekommt müsse er je nach erzieltem Einkommen, eine Rate abbezahlen, worauf sie sich einigen.
    Drittens, dass der zurück zu bezahlende Betrag für das Darlehen Zinsen i.H.v 3% anfallen undsomit bei der ersten Person insgesamt 6180 EUR und bei der zweiten Person 5150 EUR anfallen.
    Viertens: Sollte das Auto bevor die Darlehen abbezahlt sind von ihm verkauft werden, verpflichtet er sich, das Geld erst für die Abbezahlung der Darlehen auszugeben.


    Macht der Inhalt der Veträge seine Sache leichter ? Was sagt Ihr dazu ?

  • Das klingt ja alles ganz plausibel, orphanages - sollte für das Jobcenter aber nicht relevant sein, da er aufstockende Leistungen zum Lebensunterhalt bezieht und der Passat Kombi nun mal den Verkehrswert von 7500 Euro übersteigt. Er kann versuchen, dem Jobcenter nachzuweisen, dass er genau diesen Wagen für "seine Waren" braucht, dann können die vielleicht drauf eingehen. Ob die Verträge, die Angelegenheit leichter machen, kann ich nicht bewerten.

  • Wenn ich so etwas lese stehen mir die Haare zu Berge.Es ist mir schleierhaft wie man derartige Verträge aufsetzen kann und das es Leute gibt die einen solchen Haufen Geld praktisch zum Fenster rausschmeißen.Was passiert denn wenn er noch jahrelang Leistungen bezieht dann ist das Auto irgendwann nicht mehr zu gebrauchen und er braucht wieder ein neues und hat noch Schulden von dem alten Fahrzeug oder die Geldgeber verzichten irgendwann auf ihr Geld.Es gibt sicher auch im 7500 Euro Bereich große Fahrzeuge und somit hätte er sich viel Ärger ersparen können die er nun hat.Eigentlich hätten die beiden Geldgeber das Auto kaufen können und hätten es ihm gegen eine Miete zur Nutzung überlassen.Damit hätte er sein Darlehen abgezahlt und keinen Ärger mit dem Amt.

  • Mich ärgert es auch wenn die von mir abgeführten Steuer an Arbeitslose ausgezahlt werden, die jeden Tipp und Trick dafür ausnutzen um faul zu Hause zu sitzen. Es ist auch ein Fehler wenn ein Hilfebedürftiger ein solches Auto kauft. Das habe ich ihm auch gesagt. Dass er nicht wusste, dass ein Auto nicht mehr als 7500 EUR betragen darf ist keine Rechtfertigung für mich.
    Ich sehe tagtäglich wie er jeden Tag seine Wohnung um 8:00 Uhr zur Arbeit verlässt und gegen 21:00 und Uhr wieder von seinem Lager zurück ist. Daher denke ich, dass solche Hilfe und Rat verdienen selbst wenn Sie einen Fehler gemacht haben.


    reloaded, du schreibst "Er kann versuchen, dem Jobcenter nachzuweisen, dass er genau diesen Wagen für "seine Waren" braucht, dann können die vielleicht drauf eingehen." Ich glaube, dass das nichts bringen würde. Denn die ARGE könnte ja sagen ein billigeres Auto würde den gleichen Zweck erfüllen. Daher sollte man wie ich glaube jenseits der Selbstständigkeit die Sache angehen.

  • Nun ja, er müsste dem Jobcenter ja irgendwie nachweisen, dass er genau diesen 11k Euro Passat Kombi für seine Geschäftstätigkeit braucht. Private Argumente sollten da gleich gar nicht ziehen. Und wenn er wirklich von 8 bis 21 Uhr geschäftstätig ist, sollte dein Nachbar vielleicht mal sein Geschäftskonzept hinterfragen...