Einkommen-Unterhaltszahlungen??? = anrechenbares Einkommen bei ergänzenden Leistungen

  • Hallo!
    Ich habe im letzten Jahr leider nicht viel Geld verdient und ergänzende Leistungen vom ALG II erhalten.
    Jetzt soll ich einiges zurück bezahlen, da mir von meinem Einkommen der Unterhalt, den ich für meine Zwillinge (ich habe zwischen 300-400 € gezahlt) zahle nicht angerechnet wird...!!!
    Stimmt das so?? Ich habe mal irgendwo gelesen, das gesetzlicher Unterhalt abgezogen werden muß.
    Kann doch nicht sein, daß ich teilweise im Monat nicht mal 100 .-€ für mich selbst hatte und jetzt auch noch ALG II zurück zahlen soll, weil ich meinen Unterhaltspflichten nachkomme?!?!?
    Einen Titel oder ähnliches habe ich nicht vom Jugendamt-bisher habe ich sowas noch persönlich mit der Mutter regeln können!


    Wäre toll, wenn mir jemand dazu was sagen und vielleicht auch Paragraphen nennen kann, damit ich einen Widerspruch einlegen kann!!!
    DANKE

  • Hallo tom_berlin,


    ALG II-Bezug berücksichtigt keine persönlichen Verbindlichkeiten auch keine Unterhaltsverpflichtungen! Als Einkommen fände Unterhalt nur dann Berücksichtigung, wenn Du selbst welchen bekommen würdest. Als Erwerbstätiger hast Du einen Selbstbehalt von € 950, als Arbeitsloser von € 770 pro Monat und bist nur bei darüberliegendem Einkommen zu Unterhaltszahlungen heranzuziehen.
    Eine Rückzahlungsaufforderung in dem von Dir geschilderten Zusammenhang ist nicht nachvollziehbar! Du solltest Deinen Sachbearbeiter zur Darlegung der wirklichen Zusammenhänge auffordern, am Besten schriftlich.

  • Wenn du mit deinem Einkommen noch ergänzend ALG2 bekommen hast dann hättest du gar keinen Unterhalt zahlen müssen sondern es hätte Unterhaltsvorschuß gezahlt werden müssen.Was du freiwillig zahlst ist deine Sache.Wenn sie dir den Unterhalt abziehen würden dann zahlt praktisch der Staat deinen Unterhalt.

  • Es kann nur dann zu einer Überbezahlung gekommen sein,
    wenn das Amt davon ausgeht, das vom Nettolohn erst der Unterhalt abgezogen wurde und das Amt vom Auszahlungslohn ( Gutschrift auf dem Konto ) dann Aufgestockt hat.
    Somit ist die Überbezahlung gerechtfertigt.


    Wenn er vom Ausgezahlten und Aufgestockten Lohn dann den Unterhalt zahl, ist es KEINE Überbezahlung.


    So sehe ich das als LAIE.

  • Also mal anders...


    Ich habe jeden MOnat ergänzende Leistungen zu einem geschätzten fiktiven Einkommen erhalten , da ich jeden Monat (nach Stunden) unterschiedliches Einkomme erziele!


    Mir gehts eigentlich nur um folgendes:
    es wird doch das berücksichtigende Einkommen ausgerechnet...
    beispiel: 800 euro lohn
    minus freibeträge
    minus bürgerlich-rechtliche unterhaltsverpflichtungen an vorrangig oder gleichrangige unterhaltsberechtigte außerhalb der BG, wenn diese Verpflichtung tituliert ist....


    Hier müßte doch mein unterhalt abgezogen werden-???
    auch wenn ich "nur" eine unterhaltsvereinbarung mit der mutter habe??
    oder was heißt laut gesetz tituliert??


    jetzt sagt das alg 2 , ich hätte zuviel bekommen- da sie den unterhalt eben nicht anrechnen.
    was aber echt mieß wäre..denn ich habe ja gerade mal 100 € jeden monat für mich gehabt und soll jetzt daraus auch noch rückzahlungen leisten...

  • Du erhältst auf Deinen Lohn Deinen Freibetrag; ein weiterer Abzug erfolgt nicht.
    Da Du aufstockend Hartz IV bekommen hast, wärst Du eigentlich garnicht in der Situation gewesen, Unterhalt zahlen zu "müssen". Wenn Du es dennoch getan hast, wundert es mich nicht, dass Du kaum mehr etwas zum Leben hattest.