Miete

  • Hallo an alle,


    ich bin neu hier und habe gleich eine Frage:


    seit 01.04.2009 bin ich Hartz4. Bei der Antragsstellung habe ich 50 € (30 E Miete, 20 E Nebenkosten) Miete angegeben. Ich wohne wieder bei den Eltern möchte aber trotzdem was beisteuern.


    Als ich 2009 meinen ersten Bescheid bekommen haben waren dies ca. 38 €. und nicht 50€. Die Folgebescheide auch immer ca. 38€. Ich habe nie Widerspruch eingelegt, denn ich dachte dass wird schon richtig sein, die haben auch Ihre Regelsätze.


    Gestern sprach ich so mit einem Bekannten darüber und der sagte, das kann nicht stimmen und ich soll versuchen rückwirkend anzufechten. Bei dem, der jetzt kommt, weiss ich dass das geht.


    Geht das rückwirkend? Hat das schon mal jemand gemacht?


    Vielen Dank für Eure Hilfe


    Annikat

  • Zitat

    Geht das rückwirkend?


    Ja, Du kannst rückwirkend Überprüfungsantrag für zurückliegende Bescheide stellen; derzeit noch bis zu 4 Jahre zurück, ab 1.4.2011 allerdings nur noch 1 Jahr rückwirkend. Es ist also Eile geboten!


    Ganz schlau werde ich aus Deinem Beitrag nicht. Was sind das für Zahlen?
    Um Dir raten zu können, wäre Dein Alter wichtig, wieviel Miete insgesamt zu zahlen ist und wieviel Personen ihr zuhause seid.

  • Hallo


    danke für deine Antwort.


    ich bin 39 und wir sind im Haushalt zusammen 3 personen. Die 38 Euro hat die Arge ausgerechnet, ob wohl ich 50 Euro Miete inkl. Nebenkosten angegeben habe. So wie ich das verstanden habe errechnet sich die 38 E aus der Hausgemeinschaft.


    LG


    Annikat

  • Du lebst also mit Deinen Eltern in Haushaltsgemeinschaft, d.h. das Jobcenter müsste ein Drittel der Kosten der Unterkunft tragen. Weder diese € 38 noch die von Dir angegebenen € 50 wären dieses Drittel. Da Du aber nicht mehr angegeben hast, trifft das Jobcenter diesbzgl. keine Schuld.
    Allenfalls wäre für die Vergangenheit die Differenz von € 12 einzufordern und 24 x 12 Euro sind ja auch Geld.
    Für die Zukunft sollten aber Deine Eltern dem Jobcenter gegenüber auf besagtem Drittel bestehen, d.h. ein Untermietvertrag zwischen Dir und Deinen Eltern wäre empfehlenswert.

  • Hallo Gawain,


    um genau diese 12 E geht es.


    Ich habe mit meinen Eltern einen Vertrag aufgesetzt, der der ARGe vorliegt. allerdings bin ich auch am überlegen ob ich den Mietvertrag nicht erhöhen soll.


    Danke für die Hilfe.


    LG


    Annikat

  • Dann solltest Du den bereits erwähnten Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X für die zurückliegenden 2 Jahre noch in dieser Woche per Einschreiben an das Jobcenter schicken.


    Zitat

    allerdings bin ich auch am überlegen ob ich den Mietvertrag nicht erhöhen soll.


    Liest sich, als würden Deine Eltern nicht selbst Miete bezahlen, sondern im eigenen, bezahlten Haus wohnen. Wenn dem so ist, solltest Du bedenken, dass Deine Miete für Deine Eltern wiederum zu versteuernde Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sind.

  • Der Überprüfungsantrag erfolgt formlos...


    Überprüfungsantrag
    Hiermit beantrage ich gemäß § 44 SGB X die Überprüfung meiner Leistungsbescheide vom 1.4.2009 bis heute! Begründung: Statt der von mir benannten monatlichen Beteiligung in Höhe von € 50 an den Kosten der Unterkunft gegenüber meinen Eltern, wurden mir nur € 38 bewilligt. Da gemäß § 22 SGB II die Kosten der Unterkunft in der tatsächlichen Höhe zu bezahlen sind und zudem meine KdU weit unterhalb der Angemessenheit liegen, bitte ich um Erstattung des Differenzbetrages von € 12 monatlich!