Kindesunterhaltsvorschuss und Hartz IV

  • Hallo zusammen :)
    Folgendes vorweg, ich schreibe das hier für meinen Freund, um mich etwas kund zu tun.


    Folgendes Problem:
    Mein Freund hat einen Sohn, 1 Jahr und 3 Monate, dieser wohnt bei seiner Ex-Freundin. Eine geregelten Umgang gibt es momentan, trotz großer Bemühungen, auch über das Jugendamt, bisher leider nicht.


    In der damaligen Bezieung wurde eine sehr geringer Unterhaltsbeitrag i. H. v. 133,00 € vereinbart. Diesen musste meine Freund aber anfangs in der Beziehung nicht leisten, da sie den gemeinsamen Sohn zusammen betreut haben, und mal bei ihr oder eben bei ihmj in der Wohnung waren. Doch dann begann die Bezieung zum Ende zu gehen und sie ging zum Jugendamt und fordert durch das JA den gesamten Unterhalt. Auch für die Zeit der Beziehung.


    Das JA zahlt der Mutter einen Unterhaltsvorschuss, den mein Freund natürlich zurück zahlen muss. Jedoch auch für die Zeit in der sie, zwar in zwei Wohnungen, aber gemeinsam den Sohn aufgezogen haben?
    Und das nächste Problem, er hat einfach zu wenig Geld um den Unterhalt dierekt an seine Ex-Freundin zu zahlen, kann er dafür einen bestimmten Antrag bei der PAGA (Heute nennt es sich ja Jobcenter) stellen...z.B.: aug Übernahme des Unterhaltes?


    Ich weiß, viele werden jetzt sage, wenn er das Kind in die Wlt gesetzt hat soll er auch Unterahlt zahle, oder so ähnlich. Ja das sehe ich auch so, jedoch ist das finanziell gerade bei ihm nicht möglich. :(
    Leider darf er seinen Sohn auch gerade nicht sehen, wegen der Kindesmutter, weil sie das nicht will.


    Ok...ich hoffe ihr seht einigermaßen durch. und ich freue mich über ein paar Antworten :) Falls noch Fragen sind, fragt einfach und danke danke :)

  • Für jene Zeit, in welcher beide gemeinsam das Kind betreuten, kann die Ex Deines Freundes keinen Unterhalt einfordern, da dieser auch von Seiten Deines Freundes eben durch seinen Anteil der Betreuung bereits geleistet wurde.
    Ich nehme an, dass Dein Freund zur Zeit ALG II (Hartz IV) bezieht. Von diesem wenigen Geld kann und muss er keinen Unterhalt leisten.