Hallo
Ich bin neu hier und hätte mal eine Frage!!
Und zwar geht es darum,dass ich mit insgesamt 4 Personen(2 Erwachsene und 2 Kinder) in einer 2 1/2 Raum Wohnung mit 51qm wohne.
Wir sind leider Hartz4 Emfänger geworden wobei mein Mann aber auch auf 400 Euro Basis Arbeiten geht.
Wir würden gerne in eine grössere Wohnung ziehen,denn unsere jetzige Wohnung ist viel zu klein.
Unsere Kinder müssen sich ein Zimmer teilen und wir als Eltern haben kein Schlafzimmer.
Habe schon des öfteren gehört das konkrete Gründe für einen Umzug da sein müssen und das eine zu kleine Wohnung kein Grund wäre.
Weiss jemand von euch ob das Amt mir eine Genehmigung zum Umzug gewähren muss wenn meine jetzige Wohnsituation unzumutbar ist???
Danke im vorraus für die Antworten
mfg Jaqui
-
-
diese frage musst du deinem sachbearbeiter stellen. wer hier aus dem forum soll denn die genaue situation bei euch vor ort einschätzen können?
-
Das ist mir schon klar das ich den zuständigen Sachbearbeiter fragen muss.:)
Meine Frage war,ob das Amt mir einen Umzug verweigern kann,auch wenn meine Wohnsituation nicht angemessen ist??
mfg Jaqui -
Du solltest eine neue Wohnung beantragen mit dem Hinweis das die Wohnung für 4 Personen zu klein ist.
-
verweigern kann die arge aber trotzdem mit der begründung, dass ein umzug nicht nötig ist, z.b. aus beruflichen gründen.
-
Was hat das hier mit beruflichen Gründen zu tun.Das diese Wohnung für die Personen viel zu klein ist ist doch offensichtlich.
-
das ist auch offensichtlich ich zum beispiel wohne in einer 83 wohnung mit meinem freund und bald tochter:) die dürfen dir das garnicht ablehnen da das echt unzumutbar ist dir steht zu dem auch eine gewisse anzahl an quadrat metern zu ob du im wohnzimmer schläfst ist denen tatsächlich egal aber wie gesagt die quadratmeter zahl ist für eine 4 köpfige familie viel zu klein falls die ärger machen gibt es aber auch hilfen zb das amt für wohnungs hilfe das findest du im internet je nach stadt.lg yvi:D
-
83 m² sind entschieden zuviel für 2 Personen. Insofern eure Wohnung nicht spottbillig ist, wird man euch nahelegen, in den kommenden 6 Monaten eine neue Wohnung zu beziehen oder die Kosten oberhalb der Angemessenheit selbst zu tragen.
-
Zitat
Das diese Wohnung für die Personen viel zu klein ist ist doch offensichtlich.
das wird den mitarbeitern der arge schnurzpiepegal sein. die müssen auf die kosten schauen.
-
Kann schon sein das sie den Umzug ablehnen aber da würde ich klagen und ich denke die Aussichten das ganze zu gewinnen sind gut.
-
-
Danke euch für die zahlreichen Antworten...:)
Werde mal einen Termin bei meinem zusatändigen Sachbearbeiter machen und mal gucken was die so sagen...
Eine bekannte von mir kennt sich mit den Gesetzen aus und ich werde sie dann mit nehmen dorthin,damit das Amt mir keinen Bären aufbinden kann:p
Werde mal mein glück versuchen denn unsere Wohnsituation ist in dieser kleinen Wohnung recht schwer,somal meine Kinder auch schon ein gewisses Alter haben wo sie gerne alleine sind...
Danke nochmal....
lg
Jaqui
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
-Verheiratet- Recht auf eigene Wohnung ? 8
- eine chance
-
- Antworten
- 8
- Zugriffe
- 16k
8
-
-
-
-
!Sachbearbeiter zögert den Fall meiner Mutte aus (whg. gekündigt)! 5
- dabla
-
- Antworten
- 5
- Zugriffe
- 8,5k
5
-
-
-
-
...ein Kind einfach weggedacht... 1
- Shalimar66
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 6,7k
1
-
-
-
-
"Neuvorstellung" ;O)
- engjell
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 3,9k
0
-
-
-
-
"Nichtgewährung der Kosten der Unterkunft und Heizung" 12
- ~jule~
- Wohnung und Miete
- ~jule~
-
- Antworten
- 12
- Zugriffe
- 18k
12
-