Job auf 400 Euro Basis

  • Habe einen 400 Euro Basisjob angenommen. Ausgezahlt bekomme ich Brutto 110,00 €.
    Bekomme zurzeit 140,00 € vom Amt für Unterkunft und Heizung.
    Was bleibt mir zum Schluss mit diesem Zuverdienst.
    Die 100,00 € bleiben anrechnungsfrei.
    Wie werden die 10,00 € prozentual angerechnet. :confused:
    Was bleibt über.

  • Hallo habe eine kuerze Frage!
    Habe einen 400€ Job und das jobcenter verlangt von mir, das ich jetzt in einen eingliederungskurs gehe der kurs geht von 8-13 uhr mein job 8-12.30uhr kann jobcenter von mir verlangen zu kündigen und mich zwingen in den kurs zu gehnß

  • Also in meiner Region dürfen 400-Euro-Jober die Schulung früher verlassen, um ihrem Job nachgehen zu können, andere wurden gänzlich von Maßnahmen befreit, die sich zeitlich mit dem €400-Job nicht vereinbaren ließen.
    Ich kenne auch Fälle wogegen diesbzgl. erfolgreich geklagt wurde, da dies mit der Fürsorgepflicht gegenüber dem Leistungsbezieher nicht zu vereinbaren wäre. So kenne ich es! Mag sein, dass dies bei wirklichen Minijobs anders gehandhabt wird.

  • Ich würde dem Minijob gegenüber dem Trainingsquatsch Vorrang geben, aber ich habe ja nicht zu entscheiden :cool:. Wird "ich" gezwungen, den 400-Euro-Job aufzugeben, würde er/sie ja wieder zum Vollleistungsempfänger, das kann (sollte) nicht Intention des Jobcenters sein!

  • Es ist leider so das wenn Maßnahmen gemacht werden sollen derjenige der sie ablenht auch mit Minijob dann mit einer Sanktion zu rechnen hätte.Dagegen könnte man dann ja vorgehen und eventuell gewinnen.Muß jeder selbst wissen was ihm wichtig ist denn meist gehen diese Maßnahmen ein paar Wochen nur der Job ist dann womöglich ganz weg.

  • Hallo,


    @ Gawains Vorschlag ist schon ganz passend. Rede mit Kursleiter und Arbeitgeber, ob sich bezüglich der zeitlichen Überschneidung ein Kompromiss finden könnte.


    Wenn sich einer der beiden allerdings quer stellt, dann mußt Du die Kursteilnahme als vorrangig ansehen.;)


    mfg


    allo

  • Zitat

    Es ist mit dem SGB II nicht vereinbar, dass der Leistungsträger die Hilfebedürftigkeit des Hilfebedürftigen vergrößert, indem dieser gefordert wäre seinen €400-Job zu kündigen, um an einer Maßnahme teilzunehmen, welche nicht sicherstellt, dass dadurch besagte Hilfebedürftigkeit weiter veringert würde. Eben deshalb ist eine solche Forderung rechtlich unzulässig!


    Der Betroffene musste an der Maßnahme nicht teilnehmen!

  • Ja klar, ich wollte damit eigentlich auch nur zum Ausdruck bringen, dass es sich lohnen könnte, wenn man sich in solchen Fällen gegen unsinnige Maßnahmen, die einem letztendlich den Nebenjob kosten, zur Wehr setzt.