Hallo
meine Bekannte ist Arbeitssuchend noch gemeldet bezieht aber keine Leistungen übers Arbeitsamt,
Wieviel Stunden darf sie Arbeiten , wenn sie keine Leistungen bezieht?
Hallo
meine Bekannte ist Arbeitssuchend noch gemeldet bezieht aber keine Leistungen übers Arbeitsamt,
Wieviel Stunden darf sie Arbeiten , wenn sie keine Leistungen bezieht?
also wenn sie kein alg1 bekommt, dann kann sie arbeiten so liel sie will, müsste sich aber beim arbeitsamt als arbeitsuchend abmelden.
...., müsste sich aber beim arbeitsamt als arbeitsuchend abmelden.
Hallo lacki,
warum muss man sich abmelden, wenn man arbeitet?
Kann man nicht weiterhin arbeitssuchend bleiben?
Solange die Arbeitssuchendmeldung nur wegen der Anrechnungszeit bei der Rente gemacht wurde,
und nun eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wird, dann macht die Abmeldung Sinn.
Bei Arbeitssuchend muss ich alle 3 Monate mein Gesuch (weiterhin durch die Agentur betreut zu werden als Arbeitssuchender) erneuern; mach ich das nicht, werde ich automatisch doch abgemeldet.
dms
Zitatwarum muss man sich abmelden, wenn man arbeitet?
na weil man halt nicht mehr arbeitslos ist.
und wenn man keine leistungen als alg1 bekommt, wird ja ehedem nichts in die rentenkasse eingezahlt. nach deinen vorstellungen könnte sich ja dann jeder erwerbstätige arbeitssuchend melden. die arbeitsverwaltungen haben ja auch nichts anderes zutun. und mal ehrlich, sofern du kein geld vom arbeitsamt erhältst, vermitteln die dich doch sowieso nicht. du bist bei denen praktisch eine karteileiche, die sich alle drei monate mal blicken lassen muss.
Man kann sich trotzdem árbeitssuchend melden. Denn dann bleibt man in der Vermittlung und bekommt auch ggf. Werbungskosten erstattet. Das macht vor allem dann Sinn, wenn man sich um eine deutlich besser dotierte Tätigkeit bewirbt. Oder man hat eine Teilzeitstelle und will entweder sich noch etwas suchen um die Kasse aufzufüllen oder man sucht gleich eine Vollzeitstelle.
Bei Arbeissuchendmeldung erstattet die Agentur die Bewerbungskosten, auch wenn die Bewerbungen und Stellensuche ausschliesslich durch Eigeninitiative erfolgen.
Arbeitslos ist besagte Bekannte nicht; bekommt aber auch kein ALG I. Das ist O.K. Aber der Status Arbeitssuchend ist eben nicht identisch mit dem Status Arbeitslos.
Zitatauch ggf. Werbungskosten erstattet.
das ist abwegig! da könnte ja dann jeder kommen. nicht einen finger macht das arbeitsamt krumm.