Beratungshilfe

  • Hallo zusammen,hoffe das ich meine Anfrage im richtigen Tei eingesetzt habe.Mir wurde der Beratungshilfeantrag abgelehnt,obwohl ich auf Grund dauerhafter erwerbsubfähigkeit SCGXII erhalte.Ich erhalte 960,00 Grundsicherung.Meine Tochter erhält 184,00 Euro Kindergeld,334,00 Euro Unterhalt von Mutter,und 141,00 Euro Wohngeld.Gesamt somit Einkommen: 1619,00 Euro.Bei meinem Grundsicherungsbetrag sind zusätzlich enthalten Mehrbedarf 66,00 Euro wegen Schwerbehinderung,und 42,00 Euro als Alleinerziehender.
    Das Gericht sagt zieht einen Freibetrag für mich in Höhe von 395,00 Euro und für meine Tochter 276,00 Euro ab.Monatliche Stromkosten werde nicht berücksichtigt,sie wären ja auch im Regelsatz enthalten.Autoversicherung kann ebenfalls nciht anerkannt werden,obwohl ich auf Grund meiner Schwerbehinderung brauche..Ebenfalls wäre der Betrag in Höhe von 66,00 Euro für Schwerbehinderung in deren Freibetrag enthalten.
    Man hat zudem abgezogen : 550,00 Euro Miete,Darlehn 25,00 Euro,besondere Belastungen 157,00Euro,15,00 Euro,61,00 Euro.
    Kindergeld,Unterhalt,Wohngeld für meine Tochter gehen separat auf dem Konto von meiner Tochter.


    Meine Frage:Warum Freibetrag,ich arbeite doch nicht.Oder werden die Freibeträge als Sozialhilfesätze berechnet?