betriebskostennachzahlung

  • hallo leute


    habe ein problem mit der arge und hoffe ich finde hier rat, bis september 2010 habe ich leistungen nach sgb2 bezogen,seit oktober habe ich nen job ,verdiene 413 euro netto und wohne seitdem auch mietfrei sodaß ich keine leistungen der arge mehr brauche,nun habe ich im dezember 2010 meine betriebskostenabrechnung für den zeitraum 1.10/2009 bis 30.9.2010 erhalten und muss 810 euro nachzahlen,die höhe der nachzahlung ist korrekt und unstrittig, nun zu meiner frage. muss die arge die nachzahlung übernehmen? die arge hat meine bitte um kostenübernahme abgelehnt mit der begründung das ich ja jetzt nicht mehr im alg2 bezug bin muss ich die kosten selber tragen. meiner meinung muss die arge die kosten zahlen da die kosten vollständig aus dem zeitraum stammen in dem ich anspruch auf sgb2 hatte,ich habe alleine gewohnt und 285 euro für heizung und unterkunft bezogen. vielen dank:confused:

  • nein, die arge zahlt nicht. es zählt das zuflußprinzip, wobei es ja hier ein abflussprinzip ist.
    anders gefragt: hättest du in der gleichen situation ein guthaben der betriebskosten erhalten, wärest du ja auch nicht zur arge gerannt um es freiwillig zurück zu zahlen. darauf hätte die arge ja auch keinen anspruch. auch in diesem fall zählt das zuflussprinzip.

  • hallo
    ich habe die antwort nicht ganz verstanden,ich habe meine betriebskostenabrechnungen immer bei der arge vorlegen müssen,einmal hatte ich ein guthaben von 30 euro,die anderen jahre jeweils nachzahlungen,mir wurde auch gesagt das ich die letzte betriebskostenabrechnung von 10/2009 bis 9/2010
    vorlegen müsse um zu schauen ob ein guthaben oder eine nachzahlung vorhanden ist,ihre antwort bedeutet also das ich ein guthaben hätte behalten dürfen aber eine nachzahlung auch nicht bezahlt bekomme? danke

  • eigentlich nicht richtig. vielleicht wollten sie in der hoffnung auf ein evt. guthaben noch etwas abzocken. das wäre aber nicht korrekt gewesen. in diesem fall hätte ich zum einspruch geraten. da es aber nun eine nachzahlung war und kein guthaben, ist die frage hypothetisch.