Unterhalt ab 18: Wiederholter Versuch die Mittlere Reife zu erlangen

  • Hallo.
    Mein Sohn ist im Februar volljährig geworden. Nachdem er mit 16 die Hauptschule mit Abschluss verlassen hat, versuchte er anschließend erfolglos auf der Berufsschule die Mittlere Reife nachzuholen.
    Nun, also nach Volljährigkeit, versucht er zum zweiten Mal die Mittlere Reife zu erlangen. Vermutlich wieder erfolglos.
    Bin ich jetzt weiterhin unterspflichtig?:confused:
    Es heißt ja immer bei "allgemeiner Schulausbildung" besteht die Unterhaltspflicht. Aber wieviel Versuche für einen höheren Schulabschluss muss ich dulden?
    Ein Unterhaltstitel über das 18. Lebensjahr ist nicht vorhanden.
    Ich freue mich über Eure Antworten.

  • Hallo de Podi,


    also diesen Versuch mußt Du wohl noch gelten lassen und bis zum Sommer den Ku zahlen müssen, allerdings ist auch die Mutter seit Febr. Barunterhaltspflichtig.


    Sollte dieser Versuch die Mittlere Reife zu erlangen fehlschlagen, ist für einen weiteren Versuch kein Ku mehr zu zahlen, da es dann wohl kaum den Fähigkeiten des Kindes entspricht.Es gibt keine genaue Angaben wie oft ein Kind eine Ausbildung in den sand setzen darf, was dieses Thema angeht kommt es sehr häufig zu streit zwischen den Partein.


    Nur mal ein Beispiel:
    Dein Sohn verhaut die Mittlere Reife aber beginnt sofort eine Berufsausbildung, dann wäre weiterhin evtl. KU zu zahlen, auch wenn er die Ausbildung dann nicht schafft, kann Ihm noch ein Versuch zugesprochen werden, erst bei Wiederholtem Versagen kann man, davon ausgehen das entweder die Zeilstrebigkeit oder die Fähigkeiten nicht vorhanden sind.