Schuldenrückzahlung

  • Hallo Leute!


    Ich bin neu hier und habe da eine Frage zu einem Problem ,was mich beschäftgt.
    Vor etwa 3 Jahren habe ich mit einem RA eine Rückzahlungsvereinbarung über montl. 10 Euro getroffen und immer pünklich gezahlt.(die Schuldsumme war etwas über 300 Euro)
    Nun habe ich ihm mitgeteilt,daß ich nicht mehr zahlen kann und die Zahlung eingestellt.
    Es kam natürlich gleich der GV und ich mußte die eidesst.Erklärung abgeben.Damit hatte ich aber gerechnet.
    Was mich aber stutzig gemacht hat,war die Forderung des RA!!
    Die von ihm geforderte Summe war fast genau so hoch wie vor 3 Jahren:mad:
    Es wären die Zinsen wurde mir mitgeteilt,dh.ich zahle den Rest meines Lebens immer weiter.
    Das kann es doch nicht sein oder?
    Ich bemühe mich meine Schulden abzubauen ,komme so aber nicht runter,wenn alle Gläubiger es so machen.


    Kann mir jemand sagen ob es rechtens ist , mit den Zinsen oder ob ich dagegen angehen kann?


    Kurz zu meiner Person: bin EU-Rentner und bekomme Grundsicherung.


    Für Eure Antworten bedanke ich mich schon mal!!!:)

  • Hallo toshi52,


    zu der von Dir genannten Schuldsumme sind nicht nur Zinsen hinzugekommen, sondern wahrscheinlich auch Gebühren eines Inkassobüros und des RA selbst. Diese Art von Abzocke ist leider Gang und Gäbe geworden in diesem unserem Lande.
    Du schreibst, dass Du Rentner bist und Grundsicherung bekommst. Mit anderen Worten: Man kann Dir nichts wegpfänden! ;)