ich habe seit einiger zeit eine eigene Wohnung und gestern wurde mir gekündigt! Bekomme ich Hartz 4 oder muss ich zu meinen Eltern zurück? Denn ich möchte auf gar keinen Fall zu meinen Eltern zurück! Was kann ich machen?
Lg lexy
ich habe seit einiger zeit eine eigene Wohnung und gestern wurde mir gekündigt! Bekomme ich Hartz 4 oder muss ich zu meinen Eltern zurück? Denn ich möchte auf gar keinen Fall zu meinen Eltern zurück! Was kann ich machen?
Lg lexy
Hy,
Viele Fragen, wie Lange hast Du die Wohnung schon, was Kostet sie, wie Lange hast Du Gearbeitet, als was.
Evtl. hast Du Anspruch auf ALG I
habe die wohnung seit anfang märz und seit januar hab i gearbeitet! die wohnung kostet 360 warm
Warum wurde dir denn die Wohnung gekündigt?Wenn du arbeitest müßtest du ja Lohn bekommen und davon dann deine Miete begleichen.Woran liegt es?
kitty nicht die wohnung wurde mir gekündigt sondern die Arbeit!
OH Entschuldigung habe ich völlig falsch gelesen.Wenn du unter 25 bist wirst du keine große Chance haben das du Leistungen bekommst denn die Wohnung hast du ja erst seit kurzem und einen ALG1 Anspruch hast du wohl auch nicht wenn du erst seit Januar beschäftigt warst.Du kannst im Jobcenter nachfragen und vielleicht versuchen zu erklären das du zu Hause nicht wieder einziehen kannst.Vielleicht könnten deine Eltern dies auch bestätigen damit du Leistungen bekommen kannst.Ansonsten müßtest du wieder zu Hause einziehen.
habe ich denn kein anspruch auf Hartz 4?
Nein, du bist U 25 und deine Eltern sind dir gegenüber unterhaltspflichtig. Wenn deine Eltern allerdings Hartz IV beziehen, könnte es sein, dass du Anspruch auf Hartz IV hast. Allerdings bekommst du Sanktionen, weil du einem Aufhebungsvertrag zugestimmt hast. Das Leben ist kein Wunschkonzert und wenn man eine Ausbildungsstelle hat, sollte man auch alles daran setzen, dass man seine Ausbildung beendet. Heute kann kaum einer seinen Traumberuf lernen, sondern man muss immer Kompromisse eingehen. Man hat die Möglichkeit, vom Arbeitsamt Nachhilfe zu bekommen, wenn es in der Berufsschule nicht läuft. Auch kann man sich einen anderen Ausbildungsberuf bzw. -platz suchen und dann aber auch erst dann seinen jetzigen Ausbildungsplatz kündigen. Das hat meine Tochter auch getan. Ihr hat die erste Ausbildung auch nicht gefallen. Also hat sie sich zum Sommer was Neues gesucht und bis zum Sommer noch in ihrem ersten Ausbildungsbetrieb gearbeitet, d. h. sie hat das 2. Ausbildungsjahr beendet und dann eine neue Ausbildung begonnen. Sie hat aber nicht dem Staat auf der Tasche gelegen.
ich glaub du hast dich verlesen birgit! ich habe GEARBEITET!!!! Und das ist eine andere Situation!!
Wenn du unter 25 bist hast du nur bedingt ein Anrecht auf ALG2 Leistungen.Da du die Wohnung erst kurzfristig hattest und auch nicht sehr lange gearbeitet hast wird das Jobcenter deinen Antrag ablehnen.Du kannst es nur so machen wie ich schon geschrieben habe.Wie alt bist du denn nun.
@ Birgit Du hast dich im Thread geirrt.Hier geht es nicht um abgebrochene Ausbildung.
Sorry, da habe ich mich vertan.
grundsetzlich steht dir HatzIV zu und deien Wohnung kannst du auch behalten da du ja geabeites hast und kein ALG II bezogen hast und jetz ALG II beziehen wirst kanst du die Wohnung sebst verständlich behalten wenn ich dich richtig verstanden habe hast Du ein aufhebungsvertarg gemacht das heißt für dich du bist nicht gekündigt wurden also kanst uch nurmalerweise nicht mit einer Sanktion rechnen Also beantrage ruhig das ALG II bei weitern fragen stehe ich gern zur verfügung
Gerade weil er einen Aufhebungsvertrag gemacht hat, bekommt er Sanktionen. Ein Aufhebungsvertrag bedeutet in beiderseitigem Einvernehmen. Einem Aufhebungsvertrag braucht man bzw. sollte man nicht zustimmen. Meistens wird ein Aufhebungsvertrag in Verbindung mit der Drohung, dass man sonst die fristlose Kündigung bekommt, gemacht. Für eine fristlose Kündigung muss es aber triftige Gründe geben. Sollten eben diese vorliegen, dann bekommt man auch Sanktionen.
@ Frau Holle Es ist absoluter Quatsch was du hier schreibst.Zunächst einmal ist hier nirgendwo die Rede davon das er einen Aufhebungsvertrag gemacht hat sondern er schrieb das er gekündigt wurde.Da er wohl noch unter 25 ist wird er Schwierigkeiten haben ALG2 Leistungen zu bekommen denn er hat die Wohnung erst seit kurzem und somit wird das Jobcenter ihn wohl an die Eltern verweisen.Meist zahlt das Jobcenter nur wenn die Wohnung mindestens ein Jahr vorhanden ist.Trotzdem könnte er versuchen Leistungen zu bekommen indem die Eltern erklären das er nicht mehr zurückkann.Natürlich kommt es auch auf den Kündigungsgrund an aber da die Kündigung vom AG ausging wird er wohl keine Sanktionen bekommen sofern Leistunge gezahlt werden würden.
also erstens bin ich ne SIE und zweitens nach vorschrift wurde ich in der probezeit gekündigt! zu meinen eltern kann ich nicht zurück die die in einer 2 Zimmer wohnung leben! und ich hätte dort kein eigenes Zimmer!
Dann erkläre es bei der Antragstellung so und hoffe das beste.Ansonsten müßten deine Eltern dich unterhalten.Wenn du jetzt erst in eine eigene Wohnung gezogen bist wo hast du da bei deinen Eltern denn gewohnt oder sind die gerade erst umgezogen.
kitty ich war vorher im ausland! und währentd meinem auslandaufenthaltes sind meine eltern umgezogen! und das gehalt meiner mutter wird gepfändet! wie kännen dann meine eltern genug geld haben? ich bin seit juni 2010 zurück und es war eine qual in einer 2 zimmer wohnung mit meinen eltern zu leben!
Dann müßtest du das genau so im Jobcenter bei deinem Antrag angeben damit du in der Wohnung bleiben kannst und auch Leistungen bekommst.Ansonsten müßten deine Eltern wenn sie nicht genug Einkommen haben einen Leistungsantrag stellen.Traurig aber wahr.