Umschulung, Praktikum = max. Vergütung?

  • Hallo zusammen,


    ich befinde mich momentan in einer Ausbildung (Umschulung) zum Fachinformatiker, die von der Agentur für Arbeit letztes Jahr gefördert wurde. Diese zweijährige Ausbildung beinhaltet auch insgesamt ein sechsmonatiges Praktikum welches in in vier Blöcke geteilt ist, und ab heute fängt der erste Teil an.


    Weiß zufällig einer wie viel man in einem Praktikum verdienen darf, wenn man ALG1 bezieht? Denn genau diese Frage hat der Arbeitgeber mich gefragt. Das Praktikum startet heute und endet am 15.04.2011, also fünf Wochen.


    Gruß

  • Den oben stehenden Aussagen kann ich nicht zustimmen. Ich mache derzeit eine 22-monatige Umschulung (Bildungsgutschein) über das Arbeitsamt zum Fachinformatiker. Die Umschulung beinhaltet ein 9-monatiges Betriebspraktikum. Nach mehrfacher Rücksprache mit der Arbeitsagentur, und dem Hinweis in der Broschüre "Nebeneinkommen" ist ein Zuverdienst im ausgeübten Praktikumsbetrieb in Höhe von 400,- EUR steuerfrei. Diese 400,- EUR bekomme ich schon seit Januar, neben ALG1 und Fahrtkostenerstattung. Das dafür notwendige Formular für den Betrieb habe ich von der Arbeitsagentur zugeschickt bekommen. Bis dato läuft alles bestens.


    Die Freigrenze von 165,- EUR bezieht sich meines Erachtens rein auf einen Nebenverdienst.

  • Bei der Aussage von p8brother gehe ich mit. Vergütung innerhalb der Weiterbildung ist was anderes als das Nebeneinkommen. Da man im Nebeneinkommen nur max. 15h die Woche arbeiten darf ist dieses auf ein Betriebliches Praktikum nicht anzuwenden.


    Das Merkblatt Nr.6 gibt auf der Seite 18 im Punkt 4.2 Anrechnung von Leistungen gibt mehr Auskunkft


    p8brother kannst du mir sagen welches Formular das ist, bei mir startet das Praktikum erst im November, habe aber schon einen Vertrag mit Vergütung und einen Anschlussvertrag.


    Danke

  • Hallo,


    ich absolviere ebenfalls eine Umschulung (21 Monate mit Bildungsgutschein) mit IHK Abschluss.


    Innerhalb der Ausbildung mache ich auch ein 6 monatiges Praktikum. Der Zeitraum des Praktikums ist vorgeschrieben. Das Unternehmen konnten wir uns aussuchen.
    Beim Vorstellungsgespräch bot mir der Unternhemer ein Praktikumsentgelt an. Ich sagte, dass ich in Höhe von 100,-€ ohne Probleme das Geld pro Monat verdienen könnte, wegen ALG II.


    Der Umschulungsträger selbst will von mir eine Bescheinigung haben, die ausgestellt ist vom Jobcenter, dass ich dieses Geld pro Monat verdienen darf.
    Abgesehen, dass dies eigentlich nichts die Leute der Umschulung angeht, bin ich dennoch los zum Jobcenter und habe versucht eine Bescheinigung zu bekommen.


    Beim Jobcenter verwies ich auf das Merkblatt 6, auf Kapitel 4.2 Anrechnungen von Leistungen sowie auf den § 141 Absatz 4 SGB III in Verbindung mit § 11 b Absatz 2 SGB II.
    Also dass ich wegen der Teilnahme an einer Maßnahme Leistungen von meinem Arbeitgeber (also PraktikumsUnternehmer) erhalte und ja 100€ anrechnungsfrei sind.


    Die Dame musste sich erst belesen und meinte dann nein, dass gelte nicht für mich, denn dieses Praktikum ist ja Teil einer Umschulung und ich bekomme ja schon ALG II. Wenn ich also neben der Umschulung oder Praktikum arbeiten würde, dürfte ich nach Ihrer Aussage 100€ verdienen, aber bei einem betrieblichen Praktikum von 40 Stunden/Woche anscheinend nicht.


    Ich selbst fand dann auf der Arge Homepage die Bescheinigung für genau diese Konstellation:


    http://www.arbeitsagentur.de/nn_26646/Navigation/zentral/Formulare/Buerger/Weiterbildung/Weiterbildung-Nav.html


    Bescheinigung über Arbeitgeber-/ Trägerleistungen


    Die Frage besteht für mich noch:
    Darf man ein freiwilliges Praktikumsentgelt bei einem betrieblichen Praktikum innerhalb einer Umschulung erhalten?
    Ist dieses Formular das Richtige?
    Muss mann dann die 15 Stunden Regel wie bei einem Nebenjob beachten?


    Vielen Dank für eure Antworten.

  • Erstmal zur Klarstellung: Du dürftest auch z. B. 300 Euro Vergütung erhalten. Dann würde halt nur ein Teil auf dein ALG 2 als Einkommen angerechnet werden und es gäbe etwas weniger ALG 2! Im Prinzip schneidest du dir ins eigene Fleisch, wenn du einem Betrieb, der dir z. B. 300 Euro zahlen will für dein 40h/Woche Praktikum sagst: "Nö, will nur 100 Euro.". Denn von 300 Euro würden dir 140 Euro bleiben. Und 40 Stunden in der Woche musst du sowieso arbeiten.


    Zur eigentlichen Frage: Auch das Einkommen aus einem Praktikum gilt als Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Damit gibt es auch die 100 Euro Freibetrag + 20% vom Rest (bis 1000 Euro).


    Turtle

  • @ Turtle1972


    Danke für deine Info.
    Aber das ist mir bekannt. Welche Information mir wirklich fehlt ist:
    Darf ich in dem Praktikum, das innerhalb der Umschulung stattfindet, eine freiwillige Vergütung annehmen?


    Die eine Dame vom Jobcenter meinte: nein.
    Aber Meiner Meinung nach: ja.
    Wegen Merkblatt 6, Kapitel 4.2 Anrechnungen von Leistungen sowie § 141 Absatz 4 SGB III in Verbindung mit § 11 b Absatz 2 SGB II.


    Und welches Formular ist das richtige? Dieses: Bescheinigung über Arbeitgeber-/ Trägerleistungen


    http://www.arbeitsagentur.de/nn_2664...ldung-Nav.html


    oder/und


    Formulare über Nebeneinkünfte zum ALG II?


    Und was ist mit der 15 Stunden Regelung bei Nebenjobs und ALG II, wenn man beim Praktikum 40 Stunden sowieso arbeitet?


    Wer hat Erfahrungen damit?


    Danke!!

  • Hallo,


    ein betriebliches Praktikum kenne ich höchstens mit einer kleinen , symbolischen Zuwedung und ggf. ,mit einer Ausbildungszusage.


    Lassen wir es so weit bei allgemeinen Möglichkeiten.


    mfg


    allo

  • ...also ich bekomme (wie auch andere in meinem Umschulungskurs) etwas Geld für die 40 H / Woche.


    Ich finde es halt nur komisch, dass die Dame vom Jobcenter meint, dass die gesetzliche Grundlage nicht für diesen Fall sein soll (Wegen Merkblatt 6, Kapitel 4.2 Anrechnungen von Leistungen sowie § 141 Absatz 4 SGB III in Verbindung mit § 11 b Absatz 2 SGB II).


    Im Praktikumsvertrag wurde die freiwillige Zahlung auch niedergeschrieben.
    Ich werde an das Jobcenter halt diese Bescheinigung senden sowie das Blatt Einkommensbescheinigung (Anlage EK).
    Hoffe es wird nicht zu Problemen kommen! Nur wegen 100€!


    Was meint ihr?!


    Ciao

  • Kitty : danke für deine Meinung.


    Ja, ich bin auch dieser Meinung.
    Komisch warum das von der Dame im Jobcenter nicht so gesehen wird.
    Ich werde mich wohl eher nicht mehr auf dieses Merkblatt beziehen, sondern einfach den Änderungsbescheid bezüglich Nebeneinkommen plus Anlage EK abgeben.


    Muss man dies vorher tun? Oder reicht auch aus, wenn man dies mit der ersten Verdienstbescheinigung macht?
    Muss mann monatlich die verdienstbescheinigungen abgeben?


    LG

  • Mir ist dazu noch etwas eingefallen:


    Dass Jobcenter ist ja informiert über die Umschulung und auch über den Zeitraum des Praktikums. (hat dies ja mitbewilligt)


    Muss ich das Praktikum dennoch melden? Oder reicht es einfach aus die 100€ per Einkommensbescheigung anzugeben? (nachdem ich das Geld erstmals erhalten habe - nach dem Praktikum oder nach der ersten Gehaltsbescheinigung?)


    Ich habe die Information, dass die Arbeitsstunden bei ALG II ja egal sind. Könnte es dennoch Schwierigkeiten geben, da es ein Vollzeitpraktikum (40 h/ Woche) ist und ich (nur) 100 € erhalte?
    Das Vollzeitpraktikum ist aber im vorhinein ja mit dem Jobcenter abgestimmt worden und steht ja auch in der Einwilligungsbescheinigung sowie im Schulungsvertrag.
    (Ich muss dazu sagen, dass viele aus dem Umschulungskurs gar keine Vergütung für das Praktikum erhalten und nur ALG I oder Oder ALG II weiterhin beziehen - bis Ende der Umschulung - weil sie gar nicht erst danach gefragt haben)



    Ist es sinnig, vielleicht nochmal die Personalabteilung des Praktikumsgebers darauf aufmerksam zu machen, dass die 100€ frei von Abzügen ist? Und dass ich über das Jobcenter krankenversichert bin? (Soll nämlich noch die Mitgliedbescheinigung der Krankenkasse und Lohnsteuerkarte abgeben).


    Danke für die Hilfe.


    (Ohne ALG II und Umschulung war es echt unkomplizierter ein Praktikum und Nebenjob einzugehen und durchzuführen... )


    LG

  • Du kannst ja eine Veränderungsmeldung abgeben und die Bestätigung durch den Arbeitgeber das du eben monatlich diese 100 Euro bekommst. Von deinen Leistungen wird dir ja dann nichts abgezogen. Die Lohnsteuerkarte und die Krankenkasse braucht der AG ja damit er sieht das du jetzt nicht noch anderswo Geld verdienst.

  • Hallo,


    ich wollte hier nochmal die neueste Information dazu geben:


    Heute hatte mich nämlich die Leiterin der Umschulung zu sich gebeten und gemeint, sie hätte mit meiner Vermittlerin des Jobcenters telefoniert. Es ging um die 100€, die mir der Praktikumsunternehmer freiwillig pro Monat im Praktikum zahlt.


    Die Vermittlerin meinte ja halt wieder am Telefon, dass ich als Praktikantin innerhalb einer Umschulung ja "Unterhalt" bekomme und daher nichts dazu verdienen würde. Rechtliche Grundlagen konnte sie aber nicht liefern.


    Die Leiterin der Umschulung telefonierte dann noch mit der Leistungsabteilung des Jobcenters. Dort sagte man ihr, dass es keinen Unterschied mache, wie und wo ich denn die 100€ verdiene. Ich muss halt nur monatlich die Bescheinigung zum Jobcenter senden. Eine Rechtliche Grundlage für das Praktikum innerhalb der Umschulung und den Verdienst konnte man hier auch nicht vorlegen.


    Die Leiterin der Umschulung meinte zu mir: da es kein rechtliches Für und Wider gibt, bleibt es erstmal dabei, dass ich die 100€ erhalten darf, so wie es im Praktikumsvertrag festgehalten ist.


    Eine gesetzliche Lücke?!


    Was meint ihr dazu?


    Liebe Grüße

  • Siehe meinen Beitrag (Nr. 9). Der Grund für die ganze Aufregung erschließt sich mir nicht. Wenn ein Praktikumsbetrieb eine Vergütung zahlen will, dann ist das ein netter Zug von dem Betrieb. Und auch nicht verboten. Und da es auf Erwerbstätigkeit beruht, ist das Geld eben ganz normal nach den gesetzlichen Vorschriften anzurechnen.


    So ein Terz um Nichts... ist ja Wahnsinn.


    Turtle

  • Hey,


    danke für die Antwort.
    Ja, ich verstehe diesen Aufriss auch nicht. Es ist Wahnsinn. So fühle ich mich öfter bei dieser Umschulung...


    Komisch nur, warum ich dann die letzten Wochen ständig von den Umschulungsleitern gehört habe, ich soll schriftlich nachweisen, dass ich dieses Geld bekommen darf. Habe immer mit dem § 11 b SGB II argumentiert.


    Und es erscheint denen und der Vermittlungsabteilung unlogisch, warum ich denn noch Geld erhalten darf, wenn ich doch "Unterhalt" bekomme und die Umschulung auch vom Jobcenter bezahlt wird.
    Für die gehört die Umschulung und das Praktikum als eine Maßnahme zusammen und wird daher nicht als normales Praktikumsverhältnis behandelt.


    Ich hatte echt eine Menge Stress deswegen und wusste nicht wie ich dass nachweisen soll.


    Es gibt scheinbar keine Paragraphen die dafür sprechen oder die dagegen sprechen??!