Hallo!
Ich habe im Februar eine Erbschaft von 3400.- Euro überwiesen bekommen und dies am 05.02.11 auch pflichtgemäß dem Jobcenter mitgeteilt.
Da ich schon im letzten Jahr über die Erbschaft informiert war, habe ich im November den Sachbearbeiter gefragt, ob das Erbe auf das ALG 2 angerechnet wird. Er teilte mir damals mit, das bei Eingang des Betrages zunächst die Bewilligung aufgehoben wird und ich für den nächsten Monat wieder einen Antrag stellen kann, bei dem geprüft wird, ob mein Restvermögen nicht den zulässigen Freibetrag übersteigt. Sollte das nicht der Fall sein (und das ist bei mir so), wird der Antrag bewilligt.
Nun wurde mir das ALG 2 für den März nicht ausgezahlt, der Bescheid für die Aufhebung kam erst am 3.03.11 bei mir an, worauf ich mich erst einmal auch selbst krankenversichern mußte. So weit, so gut.
Allerdings wird im Bescheid darauf hingewiesen, das die Erbschaft auf den Rest des Bewilligungszeitraumes (bei mir bis 31.05.11) aufgeteilt wird und daher frühestens zum 01.06.11 ein neuer Antrag bewilligt wird. Das widerspricht natürlich der damaligen Info des SB, mit dem ich dann in der letzten Woche darüber sprach. Er teillte mir mit, das seit Januar einiges geändert wurde und ich zwar gern einen Antrag stellen kann, der aber vermutlich nicht bewilligt wird.
Meine Frage: Ich bin doch seit 01.03.11 im Grunde "frei" von ALG 2. Wenn ich nun einen Neuantrag stelle, müßte doch das Vermögen neu bewertet werden, das bei mir wie schon erwähnt deutlich unter meinem Freibetrag liegt. Ist das so oder habe ich etwas nicht bedacht?