Erbschaft aber schulden

  • Hallo zusammen,
    Mein mann und ich sind Harz 4 bezieher. Nun wird mein Mann in kürze eine erbschaft erhalten. Ich weiß man muss sowas beim amt angeben. Aber leider bleibt uns nicht viel bzw. nichts von dieser erbschaft den wir haben ein paar Gläubiger die uns im Nacken sitzen.
    Nun ist die Frage wie das gereglt ist. Muss man mit dem Geld eine bestimmte zeit auskommen? Wenn ja wie lange? Wie ist das wenn wir belegen können das uns von der erbschaft nur ein geringer betrag bleibt. Bleiben wir dann weiter im vollen bezug?
    Ich danke schon mal im vorraus für die Antworten.


    LG rotschopf

  • Hy,


    Erbe in form von Geld zählt als Einkommen und muss erst aufgebraucht werden.


    Gläubiger ( Schulden ) interessiert das Amt nicht, da Hartz4 nicht zur Schuldentilgung gedacht ist.
    Somit muss das Geld für den Lebenserhalt genutzt werden.


    Genau so verhält es sich auch bei Sach-Erben ( Haus - Wohnung ), dieses muss Verkauft und der Erlös aufgebraucht werden.


    Gläubiger haben auf Bessere Zeiten zu warten.


    Gruß