Abmeldung von Hartz IV

  • Ich möchte wissen, ob sich jemand auskennt, wenn man sich von Hartz IV abmelden möchte und stattdessen Wohngeld beantragen will. Der Hintergrund hierfür ist, dass ich eine Halbtagsstelle habe und mich trotzdem weiter bewerben muss, obwohl ich mir diese Stelle selbst erarbeitet habe und von Aushilfe zur Halbtagskraft hochgearbeitet habe. Ich soll mir eine höherwertige Arbeit suchen. Es geht natürlich um das Finanzielle. Ich bekomme incl. Fahrtkosten noch ca. 300,00 EUR vom Amt, die müsste ich auffangen können. Kann mir jemand helfen und einen Tipp oder Rat geben?

  • Du kannst zwar einen Wohngeldantrag stellen aber wenn du ALG2 Leistungen bekommen müßtest könnte es sein das die Wohngeldstelle deinen Antrag ablehnt.Die Fahrtkosten bekommst du ja nur einen gewissen Zeitraum über und wenn diese wegfallen verringert sich dann auch dein Leistungsanspruch.Insofern stelle einen Antrag auf Wohngeld und wenn dir dieser bewilligt würde müßtest du dich im Jobcenter einfach abmelden.

  • Man muß dabei aber aufpassen, dass man für einen Zeitraum nicht doppelt Geld bekommt. Wie groß wäre denn die Differenz vom aufstockenden ALG II und Wohngeld?? Weil, ALG II und Wohngeld gleichzeitig - das geht nicht. Schliesst sich also aus.


    Wenn so gewollt, der ARGE mitteilen, dass ab Monatswechsel zum 01.04.2011 kein Interesse mehr an ALG II besteht. Schriftlich! Denn noch kann die Auszahlung zum 31.03. gestoppt werden. Ab dem Zeitpunkt (01.04.) kannst du dann Wohngeld beantragen.


    Übrigens, Fahtkosten können auch vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden.


    Da deine Arbeitsstelle von Aushilfe auf Teilzeit geupgraded wurde, und, was ganz wichtig ist, nunmehr eine SV- Pflichtige Arbeit ausgeübt wird, denke ich, kannst du bei der ARGE erst einmal auch so argumentieren.


    Mögliche Sanktionen wegen mangelder Bewerbungen dürften auf jeden Fall im Sande verlaufen. Denn, es muss ein Sanktionsbescheid ergehen, und der greift frühestens zum 01.04. Da du aber ab 01.04. kein ALG II mehr willst :cool: ...


    Nur aufpassen, der mögliche Sanktionsbescheid hat Relevanz, solltest du innerhalb von 12 Monaten erneut ALG II beantragen (Abfolge Sanktionsstufen).

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

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