Hallo woodi!
Der Überprüfungsantrag erfolgt formlos...
Überprüfungsantrag
Hiermit beantrage ich gem. § 44 SGB X die Überprüfung meiner Leistungsbescheide für die Zeitspanne vom 1.1.2011 bis dato.
Begründung: In diesen Leistungsbescheiden wurde mir das Elterngeld zu Unrecht als Einkommen angerechnet. Dies ist für mich nicht nachvollziehbar. Ich bitte um Überprüfung und Erstattung der einbehaltenen Beträge oder aber um Benennung des Gesetzestextes, aus welchem diese Handhabung zweifelsfrei als richtig zu erkennen ist.
Meiner Meinung nach wirst Du damit keinen Erfolg haben, da das Elterngeld seit dem 1. Januar auf die Sozialleistungen voll angerechnet wird.
Ich habe allerdings von Fällen gehört, in welchen sich Leistungsempfänger in 2010 das Elterngeld für die Restlaufzeit an einem Stück haben auszahlen lassen, ohne das dieses angerechnet wurde. Dieses soll jedoch seit Jahresfrist 2010 nicht mehr möglich sein. Vielleicht begründet sich ja darauf Deine Meinung, es wäre auch fortan anrechnungsfrei.
Gruß Gawain