Du mußt hier keinem unterstellen das man dich angreift.Deine Aussagen waren Anfangs nicht gerade umfangreich und erst nach und nach hast du dann mit Details nachgeholfen.Es stellt sich mir die Frage wenn du eine Krankschreibung hattest und dir dann auch der Termin im Jobcenter bekannt war weshalb du da nicht telefonisch bei deiner SB einen neuen Termin verlangt hast und zwar dann wenn du mal nicht beim Arzt sitzt..Es ist völlig normal das du nach mehrmaligen Nichterscheinen keine Leistungen mehr bekommst.Außerdem mußt du nachweisen können das du im Jobcenter Bescheid gegeben hast das du krank bist.Wie hier schon angemerkt wurde Briefe gehen verloren und mails auch.Wenn du arbeiten würdest kannst du auch nicht an deinen Arbeitgeber mails verschicken bezüglich deiner Krankschreibung.Es mag sein das du nun einen Anwalt hast aber ob dieser wirklich was erreicht wage ich zu bezweifeln.Tatsache ist das du unentschuldigt Terminen ferngeblieben bist und dein SB im recht ist.Du hälst es ja auch nicht für nötig die ganze Sache mal im Jobcenter zu klären.Pass nur auf das du nun nicht noch die Anwaltskosten zu tragen hast.Es gibt Anwälte denen ist es egal ob die Sache Aussicht hat auf Erfolg die sagen dir das was du hören möchtest und schreiben ein paar Briefe.Bezahlt werden sie so oder so.Zuwas hat dich eigentlich dein SB genötigt?Verstehe ich nicht.In eine solche Situation wie du werde ich kaum kommen weil ich neben meinen Rechten auch meine Pflichten kenne.
Ich bin nicht unentschuldigt vom Termin ferngebleiben das entschuldigt ja die Karnkmeldung für den tag bzw. auch die Bestätigung das ich nicht Gesprächsfähig war zu dem Zeitpunkt des Termines.
Wie kann man auch mit einer gerissenen Bindehaut zu einem Termin gehen wen amn zu dem zeitpunkt gelasert bzw abermals nachgelasert wird weiol Blut ins Auger einlief.
Der Anwalt sagt sofort das kriegen wir hin so geht es nun auch nicht.
Ich wolle mir keine Sorgen machen.
Nötigung war gegeben durch die Art der Formulierung, sie hätte nicht schreiben dürfen, Leistungen bleiben solange gesperrt bis zur persönlichen Vorsprache bei der SB.