100% Sperrung meiner Leistungen ohne vorherige Sanktionen

  • Ich benötige Dringend Hilfe.
    Bitte Leute helft mir in meinem Fall, ich weiss nicht wie es weiter gehen soll im Moment.


    Meine Geschichte:
    Ich hatte in den letzten 6 Wochen 3 Termine bei der Arge bei einer Fallmanagerin.
    Alle 3 Termine konnte ich nicht einhalten da ich immer wieder Krank geschrieben war.
    Ich schrieb 2 mal eine email und 1 mal einen Brief und warf diesen immer vor dem Termin bei der Arge ein das die Fallmanagerin im Bilde ist und schlug einen anderen Termin vor zb. 2 Wochen später wenn es mir wieder besser geht.
    Alle Briefe und emails wurden Ignoriert und es kam keine Rückantwort.


    Vor 5 tagen kam ein Brief von der Leistungsabteilung mit dem Hinweis:
    Vorläufige Einstellung der Zahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem zweiten Buch Sozilagesetzbuch (SGB II)
    Hier: Anhörung gem Paragraph 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)


    Begründung: Sie sind zu mehreren Terminen bei ihrer Fallmanagerin nicht erschienen.
    Ihre Leistungen bleiben bis zur persönlichen Vorsprache bei ihrer Fallmanagerin vorläufig eingestellt.



    Darauf hin habe ich selber schriftlich Einspruch eingelegt mit den Krankmeldungen dazu als Kopie und abermals darauf hingewiesen das ich doch für alle Termine eine Krankmeldung habe.
    Zusätzlich habe ich einen Antrag gestellt die Sperre aufzuheben.
    Ich hatte noch nie eine Sanktion bekommen wolte ich auch noch anmerken.
    Ich fühle mich sehr genötigt durch diese Art der Formulierung der Sperre.


    Meine Fragen an euch wären:
    Was nun, wie geht es weiter.


    1: Muss ich zuzsätzlich zum Sozialgericht gehen?
    2: Was ist mit meiner Krankenversicherung bis zur Klärung da ich ja weiter Arzt Termine habe in den kommenden tagen.
    3. Wo kann ich einen Anwalt finden der mich vertritt, ich wohne im Kreis Esslingen.
    4: Was für Unterlagen benötige ich um einen Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht zu bekommen?
    5: Bedeutet die Vorläufige Sperre das alles gesperrt wird oder bekomme ich noch das Geld für meine Miete und den Strom?



    Ich bitte euch um Hilfe wenn jemand was Sachdienliches dazu weis wie ich weiter vorgehen soll dann bitte lasst es mich schnell wissen.
    Das alles macht mich so sehr fertig und ich kann weder nachts richtig schlafen noch komme ich nicht auf andere gedanken, es ist so eine grosse Last die auf mir liegt der Druck der entsteht durch so eine Sperre ist unglaublich, ich wünsch es keinem von euch.


    Bettina R.

  • Zitat

    Hier: Anhörung gem Paragraph 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)


    Noch ist die Sperre nicht festgeschrieben. Du solltest UNBEDINGT den Termin der Anhörung wahrnehmen, da Dir eine Versagung der Leistungen droht. Mit anderen Worten: Du müsstest dann alles neu beantragen.


    Eine Krankmeldung ist kein Grund einen Termin nicht wahrzunehmen, da müsstest Du schon bettlägerig gewesen sein. Da Du Deine Krankmeldungen noch selbst beim Jobcenter hast einwerfen können, hättest Du ja auch den Termin wahrnehmen können.


    Spar Dir den Widerspruch und den Anwalt, das bringt Dir jetzt alles nichts!

  • Du musst jetzt unbedingt zu deiner Fallmanagerin gehen. Eine AU bedeutet nicht, dass man Termine beim Jobcenter nicht wahrnehmen muss. Du sollst ja beim Jobcenter nicht arbeiten, sondern ein Gespräch führen. Wenn du in der Lage warst, einen Brief beim Jobcenter einzuwerfen oder abzugeben, hättest du auch deinen Termin wahrnehmen können. Ein Widerspruch wird dir da nicht viel helfen, das ist eigenes Verschulden.

  • Ich weiß ja nicht wie krank du nun wirklich warst aber Termine sollte man schon telefonisch absagen und nicht per mail oder Brief und dann gleich dreimal ist schon komisch.Du müßtest jetzt so schnell wie möglich bei deiner SB vorbeigehen und dort auch die Krankenscheine mitnehmen so das du nachweisen kannst das du tatsächlich krank warst dann können sie dir die Leistung nicht einstellen.Krank ist krank.

  • Ich weiß ja nicht wie krank du nun wirklich warst aber Termine sollte man schon telefonisch absagen und nicht per mail oder Brief und dann gleich dreimal ist schon komisch.Du müßtest jetzt so schnell wie möglich bei deiner SB vorbeigehen und dort auch die Krankenscheine mitnehmen so das du nachweisen kannst das du tatsächlich krank warst dann können sie dir die Leistung nicht einstellen.Krank ist krank.


    Leider, so einfach geht das aber seit November 2010 nicht mehr. Siehe folgendes Urteil des BSG.


    http://www.kostenlose-urteile.de/ALG-II-Empfaenger-muss-auch-krank-zum-Amt-trotz-Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung.news10545.htm


    Bundessozialgericht, Urteil vom 09.11.2010
    - B 4 AS 27/10 R -

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

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  • Ja gut aber eine Bescheinigung des Arztes könnte er ja auch noch nachreichen das er die Termine auf Grund der Krankheit nicht wahrnehmen konnte.Natürlich nur wenn er auch so krank war.Was weiß ich Fieber Schmerzen Bettlägerig irgendein Bruch.Ob dies nun an allen drei Terminen der Fall war keine Ahnung das müßte er dann nachweisen.Allerdings will ich mal sagen wenn ich die Zeit habe mich Stunden zum Arzt zu setzen wegen einem gelben Schein dann habe ich auch die Zeit ein paar MInuten im Jobcenter den Termin wahrzunehmen.Am besten ist es dann wenn ich persönlich mit jemanden sprechen kann und es nicht über mail oder Brief mache.

  • Hallo zusammen
    Also ich hatte genau um diese Uhrzeit den einen Termin bei dem Arzt und konnte daher nicht zu dem Termin kommen den wenn ich beim ASrzt behande4lt werde und dann zum Amt zur gleichen zeit sollte das geht wohl nicht.
    Der Arzt Termin stand schon lange.
    Der andere Termin war beim Augenarzt und da bekam ich so Tropfen das sich die Pupillen erweitern und dann sehe ich für Stunden nichts konnte also auch da nicht zum Termin kommen.
    Die Krankmeldungen wurden von meiner Bekannten eingeworfen nicht von mir.



    Nun aber zu dem Termin wovon hier einige reden, was für ein Termin soll ich wahrnehmen.
    In dem Brief stand nur das ich mich bis zum 20 März Schriftlich dazu äussern soll mehr nicht.


    Meine Fragen waren aber wo kann ich im Raum Stuttgart einen Anwalt finden der mich vertritt und wie beantrage ich so einen Beratungschein bzw. was für Unterlagen benötige ich.


    Hat da jemand antworten drauf.

  • Leider, so einfach geht das aber seit November 2010 nicht mehr. Siehe folgendes Urteil des BSG.


    http://www.kostenlose-urteile.de/ALG-II-Empfaenger-muss-auch-krank-zum-Amt-trotz-Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung.news10545.htm


    Bundessozialgericht, Urteil vom 09.11.2010
    - B 4 AS 27/10 R -




    Das kann man aber nicht mit meinem Fall vergleichen.
    Ich hatte keine Sanktion nicht eine vorab.
    Ich bekam von heute auf morgen alles gesperrt.


    Der Fall der da in dem Link aufgeführt wird ist ein anderer, den hier wird erstmal 10% gekürzt dann 20%, 30 und zuletzt 40%.

  • Den Termin beim Jobcenter bekommt man ja auch nicht von heute auf morgen. Also hätte man schon vorher klären können, dass man andere Arzttermine hat. Ein Augenarzttermin kann man auch verschieben. Es sei denn, es war ein Notfall. Man muss halt alles tun, um aus Hartz IV rauszukommen und dazu gehören nunmal auch Beratungstermine beim Jobcenter. Und dass man ausgerechnet an dem Termin und die gleiche Uhrzeit einen Termin beim Arzt hat und das sogar gleich 2 x halte ich für sehr unglaubwürdig.

  • Ein Augenarzttermin kann man auch verschieben.



    Also bei uns brauch man für nen Termin beim Augenarzt schon mal 5-6 Wochen.
    Den vom JC bekommt man meist Kurzfristig, so 5-8 Tage vorher. Deswegen den langersehnten Termin beim Augenarzt verschieben, nee Danke, dann lieber beim JC Anrufen und den Verschieben.


    Ein Anruf beim JC hätte gereicht um den Beratungstermin zu verschieben, wer unentschuldigt NICHT erscheint hat mit Konsequenzen zu rechnen.


    Wenn man bis 20 März Schriftlich Antworten soll, so schreibe den Brief mit den Erklärungen warum man NICHT erschienen ist, schicke diesen per Einschreiben mit Rückschein an das JC und gut ist, warum wegen sowas nen Anwalt einschalten.

  • Einen Anwalt brauchst du nicht bzw. wird dir ein solcher auch nicht weiterhelfen können.Deine Erklärungen erscheinen mir schon etwas unglaubwürdig.Du hast jedesmal einen Arzttermin der schon lange feststand wenn du ins Jobcenter eingeladen wirst.Also warst du schon mal nicht direkt krankgeschrieben.Das Jobcenter hat den ganzen Tag geöffnet und die Termine werden zwar kurzfristig angesetzt aber soviel Zeit um telefonisch den Termin verlegen zu lassen hat man allemal.Jetzt kannst du nur dazu Stellung nehmen und das beste hoffen.Eventuell gibt es eine Sanktion.Den nächsten Termin solltest du wahrnehmen.

  • Das kann man aber nicht mit meinem Fall vergleichen.
    Ich hatte keine Sanktion nicht eine vorab.
    Ich bekam von heute auf morgen alles gesperrt.


    Der Fall der da in dem Link aufgeführt wird ist ein anderer, den hier wird erstmal 10% gekürzt dann 20%, 30 und zuletzt 40%.



    Nja, ich wollte nur auf das Urteil hinweisen. Der Arzt müsste schon soetwas wie eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Aber abgesehen davon, einer Sanktion hat ein Sanktionsbescheid vorauszugehen. Gegen diesen legst du Widerspruch ein und reichst noch einmal (wenn nicht schon geschenen) die AU- Bescheinigungen ein.


    Ob der Widerspruch und eine Klage (denn der Widerspruch wird zu einem hohen Prozentsatz ablehnend beschieden) im Anschluss Erfolg hat, muss ich auf Grund der aktuellen Rechtssprechung bezweifeln.


    Am Sonsten ist hier ja eigentlich Alles gesagt worden. Nun bist du am Zuge. Und der Anwalt, der prüft auch erst einmal die Erfolgsaussicht. Salomonisch gesagt: Versuchen kannst du es. Und dann kannst du erst einmal Beratungsgutschein organisieren, den gibts beim Amtsgericht. Und wenn der Anwalt meint, er mache was, weil Aussicht auf Erfolg besteht, kannst du Prozesskostenbeihilfe beantragen.


    Aber aus Erfahrung kann ich nur sagen: Arbeite lieber mit dem JC kooperativ zusammen (wurde hier ja auch mehrfach ange-raten). Alles Andere verhärtet die Fronten. Und du erreichst gar nix.


    Vor gut 4 Jahren hatte ich auch mal (allerdings beim ALG 1) eine Sperre von 7 Tagen bekommen, weil ich trotz Krankschreibung mich nicht innerhalb der drei Tage nach Erhalt der Kündigung beim Amt gemeldet hatte. Und der Widerspruch? Für das Amt war das kein wichtiger Grund. Also Zurückgewiesen.

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  • Den Termin beim Jobcenter bekommt man ja auch nicht von heute auf morgen. Also hätte man schon vorher klären können, dass man andere Arzttermine hat. Ein Augenarzttermin kann man auch verschieben. Es sei denn, es war ein Notfall. Man muss halt alles tun, um aus Hartz IV rauszukommen und dazu gehören nunmal auch Beratungstermine beim Jobcenter. Und dass man ausgerechnet an dem Termin und die gleiche Uhrzeit einen Termin beim Arzt hat und das sogar gleich 2 x halte ich für sehr unglaubwürdig.


    Also ich sehe schon auf der Seite hier wir eher auf einem rimgetrampelt als das man einem Huilfesuchednen Menschen gute Ratschläge gibt.


    Der Termin zur Laserbehandlung stand schon ein paar tage war nicht zu verschieben und schon 2 mal nicht wegen eines Arge Termines.
    Der andere Termin war ebenfalls eine Nachbehandlung meiner Herzstörungen also Akkut jedenfalls für mich.´
    Wenn jemand mal Herzflimmern gehabt hatte weiss derjenige was für Pani man da bekommt.

  • Also bei uns brauch man für nen Termin beim Augenarzt schon mal 5-6 Wochen.
    Den vom JC bekommt man meist Kurzfristig, so 5-8 Tage vorher. Deswegen den langersehnten Termin beim Augenarzt verschieben, nee Danke, dann lieber beim JC Anrufen und den Verschieben.


    Ein Anruf beim JC hätte gereicht um den Beratungstermin zu verschieben, wer unentschuldigt NICHT erscheint hat mit Konsequenzen zu rechnen.


    Wenn man bis 20 März Schriftlich Antworten soll, so schreibe den Brief mit den Erklärungen warum man NICHT erschienen ist, schicke diesen per Einschreiben mit Rückschein an das JC und gut ist, warum wegen sowas nen Anwalt einschalten.




    Ich habe den Brief das ich an dem Termin nicht kommen kann 4 Tage vorher eingeworfen die Arge wusste also das ich nicht kommen kann.


    Wieso ich nen Anwalt einschalten will, ist das ernsthaft deine Frage sag mal....ist ja wohl klar da meine Leistunge zu 100% gesperrt wurden und auf dem Brief steht das die Sachbearbeiterin innerhalb von 2 Monaten über den Fall entscheiden wird.


    UND DEN BRIEF BZW DIE KRANKMELDUNGEN ABERMALS ALS KOPIE HABE ICH JA AM GLEICHEN TAG DER SPERRE GESCHRIEBEN UND UNTER ZEUGEN IN DEN BRIEFKASTEN DER ARGE GEWORFEN:
    ES SIEHT SO AUS ALS OB VIELE SICH GAR NICHT DIE MÜHE GEMACHT HABEN UM DEN FALL VON ANFANG AN ZU LESEN UND STEIGEN IRGENDWO AM ENDE HIER INS THEMA EIN UND GEBEN KOMMENTARE VON SICH DIE HIER GAR NICHT HERGEHÖREN WENN MAN MAL ERST ALES GELESEN HÄTTE:
    ALLES SEHR SEHR NEGATIV WAS ICH HIER SO AN ERFAHRUNGEN GESAMMELT HABE AUF DER SEITE:

  • Eine AU Bescheinigung wird er gar nicht bekommen wenn er nur an dem Tag wo der Termin war gleichzeitig auch einen Arzttermin hatte.Da muß man dann entscheiden was einem wichtiger ist.




    Also er ist eine Sie das m al so nebenbei.
    Und zum anderen sagte ich doch, dass ich zu jedem Termin bzw. auch über mehrere Wochen eine Krankmeldung hatte auch für den anderen Termin eine Krankmeldung von 23 Tagen usw alles kann ich belegen mit den AU Bescheinigungen.


    Der Augenarzt hat mir nun auch ein Attest ausgestellt weclhes besagt das ich über den Zeitraum von 5 Stunden kein Auto fahren durfte logisch oder wenn man erweiteret Pupillen hat sieht man alles toptal verschwommen, wer geht da zum Termin.


    Na ja ich bedanke mich an die die helfen wollten aber ich habe bemerkt,s das hier eher auf einem rumgehackt wird und jeder mir unterstellen will das ich Unglaubwürdig wäre.


    Auf meine Konkrete Fragen wo ich einen Anwalt finden kann in meinem Kreis der auf Beratungsschein arbeitet oder auf die anderen fragen wurde nichts geantwortet.


    Falls einer mal von euch in eine ähnliche Situation kommen sollte wie ich und 100Prozent Sperre bekommt ohne vorher je eine Sanktion erhalten zu haben noch nicht einmal 10% dann denke er an mich dann weiss derhenige wie sich das anfühlt und was man da für Angstzustände bekommt wie es weitergeht.


    Wen man dann anstatt Hilfe oder Zuspruch da so Kommentare bekommt wie von einigen von euch hier gepostet das man Unglaubwürdig sei usw. quasi noch eins obendrauf bekommt dann werdet ihr sehen was es bedeutet.


    Ich wünsche euch allen nur das Beste.


    Bettina


    Nachtrag:; Habe nun einen Rechtsanwalt eingeschalten der heute sofort bei dem Termin eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Dienststellenleiter eingereicht hat.
    Zusätzlich empfielt er mir einen Strafantrag zu stellen wegen Nötigung der Sachbearbeiterin.
    Desweiteren hat der Anwalt einen Eilantrag gestellt auf dem Zuständigen Sozialgericht in Stuttgart.


    Nun warte ich ab was kommt.
    Termine muss ich nun keine mehr wahrnehmen sagte er da ich keine Leistungen mehr bekomme bin ich auch zu keinem Gespräch mehr verpflichtet.

  • Zitat

    Vor 5 tagen kam ein Brief von der Leistungsabteilung


    Das hast Du am 9.3. geschrieben, also kam der Brief am 4.3.
    Heute ist der 12.3. !!!


    Zitat

    Ihre Leistungen bleiben bis zur persönlichen Vorsprache bei ihrer Fallmanagerin vorläufig eingestellt.


    Damit wurde klar zum Ausdruck gebracht, was von Dir erwartet wird. Ich frage mich, was noch alles passieren muss, damit Du Dich endlich in Bewegung setzt. Vergiss einen Anwalt, der würde garnicht tätig werden sondern Dir genau eben dies sagen, weil das Amt nun einfach mal im Recht ist!!!


    Geh am Montag einfach zum Jobcenter und spreche dort persönlich vor, wozu Du vor 8 Tagen aufgefordert wurdest, erzähle dort, wie Du es hier erzählt hast und alles ist okay!


    Zitat

    Nachtrag:; Habe nun einen Rechtsanwalt eingeschalten der heute sofort bei dem Termin eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Dienststellenleiter eingereicht hat.
    Zusätzlich empfielt er mir einen Strafantrag zu stellen wegen Nötigung der Sachbearbeiterin.
    Desweiteren hat der Anwalt einen Eilantrag gestellt auf dem Zuständigen Sozialgericht in Stuttgart.


    Das ist doch alles völliger Blödsinn!

  • Hy,


    sei froh, das Du SO EINEN TOLLEN ANWALT gefunden hast.


    Dieser wäre jedoch NICHT NOTWENDIG gewesen, WENN DU TELEFONISCH DIE TERMINE ABGESAGT HÄTTEST.


    Wenn man auf mehreren Terminen ( Bei Dir 3 Termine ) einfach nicht erscheint, geht das Amt davon aus , das es dich nicht mehr gibt oder Du es nicht mehr Benötigst und somit werden die Leistungen in voller Höhe eingestellt.


    Was würde wohl ein Arbeitgeber machen wenn man ohne Meldung einfach nicht mehr zur Arbeit kommt?


    Wie ich schon geschrieben habe, EIN ANRUF REICHT. Zum Mail und Briefe schreiben hattest Du auch zeit und wie man schon oft gehört und gelesen hat gehen Briefe und Mails verloren.


    Die zeit einen Anwalt zu konsultieren hattest Du auch, wahrscheinlich sogar in der Kanzlei zu erscheinen geht auch, aber nicht der weg zum JC, den findest Du nicht.


    Ich lach mich kaputt, sollte der Anwalt auch nichts erreichen.


    Dennoch


    VIEL ERFOLG

  • Du mußt hier keinem unterstellen das man dich angreift.Deine Aussagen waren Anfangs nicht gerade umfangreich und erst nach und nach hast du dann mit Details nachgeholfen.Es stellt sich mir die Frage wenn du eine Krankschreibung hattest und dir dann auch der Termin im Jobcenter bekannt war weshalb du da nicht telefonisch bei deiner SB einen neuen Termin verlangt hast und zwar dann wenn du mal nicht beim Arzt sitzt..Es ist völlig normal das du nach mehrmaligen Nichterscheinen keine Leistungen mehr bekommst.Außerdem mußt du nachweisen können das du im Jobcenter Bescheid gegeben hast das du krank bist.Wie hier schon angemerkt wurde Briefe gehen verloren und mails auch.Wenn du arbeiten würdest kannst du auch nicht an deinen Arbeitgeber mails verschicken bezüglich deiner Krankschreibung.Es mag sein das du nun einen Anwalt hast aber ob dieser wirklich was erreicht wage ich zu bezweifeln.Tatsache ist das du unentschuldigt Terminen ferngeblieben bist und dein SB im recht ist.Du hälst es ja auch nicht für nötig die ganze Sache mal im Jobcenter zu klären.Pass nur auf das du nun nicht noch die Anwaltskosten zu tragen hast.Es gibt Anwälte denen ist es egal ob die Sache Aussicht hat auf Erfolg die sagen dir das was du hören möchtest und schreiben ein paar Briefe.Bezahlt werden sie so oder so.Zuwas hat dich eigentlich dein SB genötigt?Verstehe ich nicht.In eine solche Situation wie du werde ich kaum kommen weil ich neben meinen Rechten auch meine Pflichten kenne.

  • Ich war bis jetzt noch immer nicht beim Arbeitsamt das sollte ich auch nicht tun laut meinem Anwalt.
    Heute kam ein schreiben von der leistungsabteilung das die Speere zurückgenommen worden ist und ich keine Sanktion zu erwarten hätte.
    Mann würde mir einen neuen Termin zustellen in den nächsten tagen damit ich tzu meiner Sachbearbeitrin gehen kann.


    Die emails kamen logischerweise an ich habe ja ausserdem eine Absendebestätigung die reichte völlig aus zum Beweis.
    Briefe oder emails wären laut dem Anwalt das bessere Mittel wenn die Fronten schon so weit verhärtet sind.


    Also eure Ratschläge Briefe und emails gehen verloren ist absolut falsch es steht doch niergends geschrieben das man sich telefonisch an oder abmelden muss.
    Ein Brief oder eine email ist absolut der bessere Weg da man später nachweisen kann was man da angegeben bzw. ausgesagt hat in einem persönlichen Gespräch kann einem später jedes Wort im Mund gedreht werden.


    Die Anzeige wegen Nötigung läuft trotzdem weiter gegen die SB da die Nötigung eben durch die Art der Formulierung gegeben ist nach dem Gesetz.


    Diese wird auch nicht zurückgenommen auch das hat mir der Anwalt geraten da man sich nicht derartiges gefallen lassen sollte und somit ein Zeichen gesetzt wird.


    Die Kosten für den Anwalt werden übernommen da ich einen Beratungsschein abgegeben habe und sehr grosse Aussichetn auf Erfolg bei einer Klage voraussehbar sind.


    Zum Abschluss würde ich sagen, alle ihr mit euren tollen Ratschlägen, ihr solltet besser in der Arge arbeiten, da genau gehört ihr hin mit euren Einstellungen.


    Niemand hier bis auf einzelne hat wirklich versucht zu helfen.
    Aussagen wie, dass nimmt eh kein Anwalt an, oder die Arge hat recht, keine Aussichten auf Erfolg usw. ihr habt alle das Ziel verfehlt seid alle falsch gelegen und siehe da der Brief alleine vom Anwalt an den Dienststellenleiter hatte die sofortige Aufhebung der Sperre zufolge.


    Also dann mcht es mal gut und ich wünsche euch auch mal ähnliche Erfahrungen dann wisst ihr wovon ich gesprochen habe als man mir das gesamte Geld gesperrt hat.
    Ich denke so eine Erfahung tut dem einen opder anderen mal gut.