Hallo!
Derzeitige Wohnsituation: 3 Kinder, 1 Erw., 3 RaumWohnung, 58m²
Ich habe das Amt um eine Zustimmung eines Umzuges gebeten. Abgelehnt. Ich habe keinen Grund für einen Umzug. Wohnungsangebot hatte ich mit beigelegt. Wohnung war nach Aussage des Amtes angemessen und komplett im Rahmen. Aber leider auch 100 Euro teurer als die 3RaumWohnung jetzt. Aber für mich persönlich logisch da ja 1 Raum und knapp 12m² dazu kommen.
Da mir der Umzug nun schon 2 mal abgelehnt wurde, würde ich gerne einmal wissen ab wann unzureichender Deckung des Unterkunftsbedarf besteht. Das ist laut Beschluss des Landkreises ein Grund umzuziehen. Ich finde 1 Wohnung mit 1 Kinderzimmer für 3 Kinder (davon 1 schulpflichtig und ab nächstem Jahr 2 Schulkinder) doch recht arg klein. Ich wollte eigentlich warten mit umziehen bis ich es mir selber leisten kann. Aber wie ihr alle sicher wisst ist es nicht so einfach Arbeit zu finden. Vor allem nicht wenn man AE ist.
Ich verstehe auch das das Jobcenter sparen muss. Kein Problem. Aber warum dürfen zB Eltern die 2 Kinder haben in eine 4RaumWohnung ziehen und ich als AE mit 3 Kindern muss in meiner 3RaumWohnung bleiben? Gibt es da unterschiedliche Gesetze? Ich verstehe das alles nicht.
Kann mir bitte jemand sagen was ich noch machen kann?
VG