Eine Frage zur Direktversicherung. Mein Arbeitgeber zahlt für mich in eine betriebliche Altersvorsorge ein. Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer. Bei dieser Versicherung wurde die Verwertbarkeit vor Rentenbeginn vertraglich ausgeschlossen. Die Versicherung gab es schon lange, bevor ich aufstockend ALG II beantragt habe.
Nun will JC die vom AG gezahlten Beiträge meinem Einkommen hinzurechnen, obwohl dieses doch zweckgebunden ist und somit eigentlich nicht anrechenbar.
Klar habe ich gegen den Bescheid Wiederspruch mit der Begründung der Zweckgebundenen Einnahme eingelegt. Und ausserdem, würde doch der Gleichheitsgrundsatz nicht mehr greifen. Denn, wenn diese Versicherung zur Auszahlung kommt (als Rente), mindert sie ja dann die Bedürftigkeit und würde mir (eben erst dann) zufliessen.
Liege ich da richtig und lohnt es sich, das Ding durchzukämpfen. Wie sieht derzeit die Rechtssprechung aus?