Hallo,
ich habe vor einigen Wochen einen Vermittlungsvertrag mit einer privaten Arbeitsvermittlung geschlossen, da ich Anrecht (aufgrund ALG II Bezuges) auf einem Vermittlungsgutschein habe.
Letzte Woche wurde ich durch die private AV zu einer Zeitarbeitsfirma (DEKRA Arbeit) geschickt.
Dort habe ich einen 15h - Vetrag unterschrieben und durfte am gleichen Tag auch sofort erste Nachtschicht schieben. Auf meinem Wunsch vorerst erst einmal mir die Arbeit anzuschauen zu dürfen, liess man sich nicht ein.
Daher habe ich den Vertrag unterschrieben und der Horror ging los.
Ich, als vorheriger Abteilungsleiter, der mehrere Onlneshops betreut hatte, war nun Produktionshelfer in einer Druckerei.
9h Papier eine Maschine nachlegen - Horror. Ich glaube ich muss sterben - so etwas anspruchsloses (bei 6,65€ Stundenlohn) habe ich bisher noch nicht erlebt. Ich sag nur: Beschäftigungstheraphie!
Habe jetzt 5 Tage bereits erste Nachtschichten geschoben, was ja nun kein Problem an sich ist.
Was mich stutzig macht, dass ich praktisch von gestern auf heute meinen Einsatz bekomme - heisst ein wirkliches Privatleben darf und kann ich nicht haben, umzu planen - ich muss jeden Tag damit rechnen, dass ich am gleichen Abend oder am darauffolgenden Tag irgendeine Schicht gehen darf.
Auf meine Anfrage hin, wie das allgemein mit den Stunden gehandhabt wird (ich muss ja im Monat 65h bringen) sagte man mir, dass ich am Anfang erstmal (zur Hauseigenen Sicherheit der DEKRA) 150h (!) ansammeln soll.
Äh ja. Wie gesagt, nach gerade mal 5 Tagen habe ich jetzt bereits schon die Schnautze voll.
Angenommen, ich würde die DEKRA bitten meinen Vertrag zu kündigen (weil sonst Sperre bei Eigenkündigung vom Amt), wie verhält sich der Fall dann bei der Vermittlung durch den Privaten Arbeitsvermittler? Bisher hat dieser mich noch nicht kontaktiert, dass dieser meinen original Vermittlungsgutschein haben will. Insofern er diesen verlangt und ich mich durch die DEKRA Arbeit kündigen lassen, fallen mir dann irgendwelche Sanktionen durch den privaten Arbeitsvermittler an? Ich habe mal im Vermittlungsvertrag des privaten AV gestöbert und konnte nix ausfindig machen, was wäre im Falle einer Kündigung der vermittelten Stelle.
Danke Euch für Infos.