Hallo,
eine Frage, wie läuft das mit dem Hartz IV, wenn ich keinen eignenen Mietvertrag, keine eigene Wohnung habe und irgendwo unterschlüpfe?
Ich werde im Sommer im Niedersachsen meine Ausbildung zur Erzieherin beenden, nach dem ich vorher zwei Jahre lang Arbeitslos war. Ursprünglich stamme ich aber aus dem Raum Stuttgart, wo ich auch wieder hin will.
Nun wird das mit dem Vorstellen bei einer Distanz von etwa 600 km aber etwas schwierig, so das ich eventuell ohne Arbeitsstelle zurück gehen muss. Ich könnte dort bei meiner Mutter unterkommen, sie hat aber nur eine 1 Zimmer Wohnung. Hier in Niedersachsen, wo ich ja gerade lebe, Arbeitslos melden ist genauso doof, weil ich hier, wegen der Ausbildung, bei meinem Vater lebe. Brauche ich für Hartz IV eine eignene Wohhung oder bekomme ich dann nur einen Anteil ohne Wohngeld?
Sollte ich mich mal auf einem Amt informieren?
Tanja
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Hallo Country,
in erster Linie wäre mal Dein Alter interessant, da Du bei einem Rückzug zur Mutter u.U. garnichts bekommen könntest.
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Ich bin 35, habe schon länger als Kinderpflegerin gearbeitet. Nach dem ich aber da Arbeitslos wurde, nach einer Elternzeitvertretung, hat man mir von verschiedenen Seiten geraten, doch die Erzieherin noch zu machen, um bessere Chancen zu haben.
Da ich zu dieser Zeit auch aus meinem gemieteten Häuschen raus musste, weil auf dem Grundstück gebaut wurde, schien mir dies eine Alternative, entweder jetzt oder nie...
Gruß Tanja -
Also nachdem Du Ü25 bist, würdest Du bei einem "Wiedereinzug" bei der Mutter mit dieser in Haushaltsgemeinschaft leben. Diese wiederum müsste dem Amt gegenüber erklären, dass sie Dich in keinster Weise aus ihrem Einkommen oder Vermögen unterstützt.
Insofern die Mutter selbst zur Miete wohnt, gäbe es die Möglichkeit beim Amt die hälftige Miete zu beantragen, insofern diese als angemessen angesehen wird. Sollte kein Mietanteil fällig werden, hat das Amt ganz gewiß nichts dagegen. -
Vielen Dank für die Antwort, hilft ein bisschen weiter. Aber genau das ist die Frage, was heißt "hat das Amt gewiß nichts dagegen", was bekomme ich dann ohne Mietanteil? 350 Euro als Einzelperson?
Und kann meine Mutter dafür auch zu viel verdienen?
Unter geht es mir ja auch da drum, das ich ohne Amt auch nicht krankenversichert bin... -
Ohne Mietanteil beträgt der Regelsatz € 364/Monat!
Eben weil Du dann mit Deiner Mutter in Haushaltsgemeinschaft lebst, ist ihr Einkommen irrelevant; es wird Dir nicht angerechnet. Aber besagte Erklärung nicht vergessen, denn das Jobcenter nimmt in solchen Fällen nicht automatisch eine HG an.Beispiel:
Hiermit erkläre ich an Eides statt, dass meine Tochter/Sohn (Dein Name) mit mir in Haushaltsgemeinschaft lebt und ich sie weder aus meinem Einkommen noch aus meinem Vermögen in irgendeiner Form unterstütze! -
Hallo noch mal,
bei mir ist eine neue Frage aufgetaucht, oder besser mehrere:
Muss ich mich nun vor Ende meiner Schule irgendwo melden? Angeblich ja nicht. Und wenn ich mich irgendwo melden muss, wo dann? Hier, wo ich gerade wohne oder dort, wo ich nach der Ausbildung hin möchte?
Und wie ist das mit Hartz IV, wenn ich bei meiner Stiefschwester wohnen würde, also jemand, der nicht Verwand ist? Muss sie was offen legen oder bekomme ich da auch einfach die 364 Euro im Monat?Gruß Tanja
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