Hortausflug

  • Hallo !


    Ich frage im Namen einer Bekannten Ihre 2 Kinder machen jetzt einen Ausflug vom Hort aus ! Der ausflug kostet 100€ für beide (dauer 2 Tage) muss Ihr Exmann die hälfte davon übernehmen oder nicht ? Oder gilt das nur für Schulandheim ?



    mfg Stallo

  • Zitat

    Oder gilt das nur für Schulandheim ?


    Du berufst Dich auf den sogenannten Sonderbedarf gem. §1613 BGB...


    Zitat

    Der BGH stellte heraus, dass von unregelmäßigem Sonderbedarf im Sinne von § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB nur dann die Rede sein kann, wenn das kostenauslösende Ereignis nicht mit Wahrscheinlichkeit vorhersehbar war. Denn bei Vorhersehbarkeit ist der Unterhaltsempfänger (bzw. der betreuende Elternteil im Rahmen der Vermögenssorge) gehalten, Rücklagen aus dem laufenden Unterhalt zu bilden im Hinblick auf die sich ankündigenden Kosten.


    Ich denke mal, dass da ob der Höhe und auch der Vorhersehbarkeit keine Ansprüche an den Kindesvater zu stellen sind.

  • Zu deiner Frage ein ganz Klares Nein.


    Auch kurzfristige angesetzte Ausflüge führen nicht zwangsläufig zum Zahlen als Sonderbedarf, denn hier muß auch der Faktor "hohe Kosten" gegeben sein die für 2 Kinder mit 100€ wohl kaum gegeben sind. Solche Ausflüge werden aber in der Regel mindestens 4 Wochen vor Beginn bekannt gegeben.


    @ Kitty
    Erstmal hinterfragen ob überhaupt Ku gezahlt wird, Der Vater hat einen Selbstbehalt und Kontrollbeträge, als Selbstverständlich sehe Ich weitere Zahlungen nicht an, gerade jetzt wo die Algsätze für Kinder nicht angehoben werden aber der KU 2010 um satte 13% + 20€ Kindergeld angehoben wurde. Der KV hat auch noch ein Peivat leben und das besteht nicht nur darin für Kosten aufzukommen.

  • Natürlich hat der Kindesvater auch ein eigenes Leben aber ich denke das man untereinander im Interesse des KIndes auch eine Regelung treffen kann wo der Vater vielleicht dem Kind trotz Unterhaltszahlungen zu solchen Ausflügen etwas dazuzahlt und sei es ein kleines Taschengeld.Aber man kann es natürlich auch so sehen das der Vater mit dem gezahlten Unterhalt seiner Schuldigkeit genüge getan hat.

  • @ Kitty


    Das hast Du vollkommen richtig erkannt, dinge wie Taschengeld gehören zum Täglichen Bedarf und sind somit aus den laufenden Unterhaltszahlungen zu begleichen, dies ist nur mal eine kleine Info.


    Unterhalt, Besuchswochenden mit weitern Kosten wie Benzin, Essen und etwas Unternehmen. Woher soll denn bitte all das Geld kommen? Immerweiter steigende Ku-Beträge ohne das zumindest mal das Gehalt steigt, aber wehe dem mal will als Vater mal etwas weniger zahlen weils gerade net geht, da zeigts sich meist die Vernunft der anderen Seite, wunder es dich da, das kaum noch jemand was zuzahlt.

  • Tut mir ja leid das du wohl derart negative Erfahrungen gemacht hast.Egal wie man es dreht es gibt immer die eine oder andere negative Seite.Im Grunde sollte es um das KInd gehen und es spricht hier keiner von ständig zusätzlichen Geldleistungen sondern davon seinem Kind außer dem berechtigeten Unterhalt vielleicht auich mal außer der Reihe etwas zukommen zu lassen.Manchem ist dies schon zuviel.Es muß halt jeder selbst entscheiden was das eigene Kind ihm wert ist.Man sollte eben immer genau überlegen wenn man noch in einer intakten Beziehung ist ob es ratsam ist ein Kind zu bekommen denn diese haben nicht die Eigenschaft sich in Luft aufzulösen wenn die Beziehung der Eltern nicht mehr existiert.