Frage zu Sanktionen

  • Hallo Gemeinde!


    @ Moderatoren
    sollte das hier net herpassen,bitte verschieben. (erster Beitrag :D)


    Ich habe folgendes Problem:
    Ich soll vom Jobcenter aus einer eine A&O - Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGBII i.V. mit §46 SGBIII teilnehmen.
    Nun gut. Wollte ich Übernahme auf Betreuungskosten für meinen jetzt 19 Monate alten Sohn beantragen. Dieser wurde mit der Begründung: "wird nur mit Bildungsgutschein übernommen" gar nicht erst rausgegeben.
    Also habe ich die mir vorgelegte EGV nicht unterschrieben & ein Schreiben angefertigt woraus hervorging, dass ich die Maßnahme auf Grund der nicht sichergestellten Kinderbetreuung abgelehnt. Auch habe ich auf meine Nebentätigkeit (Ehrenamt) hingewiesen,welche ich bei Teilnahme nicht mehr machen kann.


    Tags darauf hatten wir eine EGV per VA im Briefkasten. Darin enthalten war ein Punkt, ich solle beim Jugendamt einen formlosen Antrag auf Übernahme stellen.
    Auf Nachfrage beim Jugendamt wurde mir mitgeteilt, dass vorrangig das Jobcenter die Betreuungskosten übernehmen müsse. Das Jugendamt stelle sich aber nicht quer,sollte das Jobcenter die Betreuungskosten nicht übernehmen. Dies soll ich aber schriftlch nachweisen. Eine schriftliche Ablehnung gibt das Jobcenter aber nicht raus.
    Ich muss dazu schreiben. dass das Jugendamt derzeit nur die Betreuungskosten für 6 Std. übrnimmt. Die würden allerdings für die Teiilnahme an der Maßnahme nicht ausreichen. Es geht also hier um die Mehrkosten, die entstehen würden.
    Auch wäre meine Nebentätigkeit nachrangig.


    Also habe ich die Maßnahme nicht angetreten. Nun soll ich sanktioniert werden. Ich bekomme nur 40,87€ Regelleistung und 131,84 € KDU. Kürzt mir das Jobcenter jetzt nur 30% von 40,87€ (Regelleistung) oder 96,90€ (30% von 323€)? Bei einer Kürzung über die 40,87€ hinaus, würden ja die die Kosten für die Unterkunft mit sanktioniert. Wäre das nicht eigendlich eine Benachteiligung für die anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, nämlich meine Frau und meinen Sohn?


    Im Übrigen: Meine Frau arbeitet im 3-Schicht-Sytem und deshalb ist die Kinderbetreung mit ihr schlecht planbar.


    Wie verhält sich das? Könnt ihr mich beraten? Gibt es schon Urteile/Gesetze?


    Fragen über Fragen...
    Liebe Grüße

  • Wenn die Maßnahme den ganzen Tag geht dann muß auch in der Zeit die Betreuung des Kindes gesichert sein.Wenn das Jugendamt bereits die Betreuung bezahlt dann wäre es doch ein leichtes die Betreuungszeit zu verlängern.Ich kenne es so das entweder das Jugendamt die Betreuung zahlt oder das Jobcenter.Letzeres wenn das KInd privat betreut wird.Du solltest Widerspruch einlegen.Wegen einer Nebentätigkeit kannst du aber keine Maßnahme ablehnen.