unentgeltliches Praktikum - kein Anspruch mehr ?

  • Wenn ein ALG2-Berechtigter ein unbezahltes Praktikum antritt,
    um nicht zu Hause rumzusitzen, einen besseren Lebenslauf zu bekommen, einen Anspruch auf Kitaplatz zu bekommen etc.
    ist es dann wirklich so, dass er das ALG2 für diese Zeit zurückzahlen muss ?


    Ich frage das, weil ein Freund von mir sein Praktikum bei der Stadtbibliothek gegenüber seiner Fallmanagerin erwähnte und diese meinte, er stünde dann dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung, darum soll er das Geld zurückzahlen. Nach meinem Verständnis ist das doch Quatsch,
    weil er weiterhin Bewerbungen schrieb und einen echten Job angenommen hätte, wenn angeboten wurden wäre und
    weil er doch von irgendwas leben muss ?


    Hätte er es "ehrenamtliche Arbeit" nennen sollen, statt Praktikum ? Oder war die Dame nur falsch informiert?


    Über Antworten würde ich mich freuen, weil ich eigentlich auch Praktika machen wollte und nun ins Grübeln komme ...

  • Das Geld muß er nicht zurückzahlen.Er steht dem Arbeitsmarkt ja trotzdem weiter zur Verfügung schließlich schreibt er auch weiterhin Bewerbungen und könnte sofort mit einer Arbeit beginnen.Da müßte ja jeder der zum ALG2 noch einen Minijob ausübt das Geld zurückzahlen.