Hallo !
Ich erhalte zur Zeit ALG1. Durch einen Rechtsstreit mit meinen ehemaligen Arbeitgeber erhalte ich zur Zeit weniger ALG1 als mir eigentlich zusteht. Der Rest soll Spätter nachgezahlt werden.
Wird bei Erhalt von ALG2 die Nachzahlungen von ALG1 angerechnet?