Regelsätze ab 01.01.2011 für Kinder

  • Hallo habe da mal eine Frage und zwar wollte ich mal fragen ob die Erwachsenen nur 5 € mehr bekommen oder ob es bei den Kinder auch eine erhöhung gibt.


    Erwachsener 328 € alt 323 €
    Erwachsener 328 € alt 323 €
    Kind unter 6 J. 215 €
    Kind bis 14 J. 251 €


    So habe ich es gelesen !!!

  • Bislang wurde das Sozialgeld prozentual von der Regelleistung für Erwachsene abgeleitet...
    60, 70, 80%. Ich habe bis dato nichts gehört, dass dies künftig anders sein wird.
    Entsprechend also:


    a) € 218
    b) € 255
    c) € 291

  • Wie der Anteil für die Kinder berechnet wird ist nicht bekannt gegeben worden.


    Seither waren es die 60-70-80% vom Regelsatz eines Erwachsenen ( 359,-€= 100% )


    Wenn jetzt der Erwachsene 5,-€ mehr hat sind ja 100% die 364,-€


    Wie ist es bei Verheirateten, die seither die 90% Regelung hatten, bekommen die nun AUCH 5,-€ oder nur 4,50€ also 90% von den 364,-€ ?


    Entspricht diese Regelung überhaupt den Vorgaben des Bundessozialgerichts vom Februar 2010 ?
    Neuberechnung der Leistungssätze, vor allem die der Kinder, Mehr Transparenz der Bescheide.


    Ich warte mal bis der NEUE bescheid kommt, wenn es nicht so ist wie ich es mir vorstelle, geht ein Widerspruch raus und es wird angegeben, das auch Klage beim Sozialgericht eingereicht wird.

  • Wenn das Bundessozialgericht genaue Vorgaben gemacht hätte dann wäre mehr dabei rausgekommen als unsere Frau von der Leyen zustande gebracht hat.Sie haben sich ja eher zurückgehalten und die Forderung eher allgemein formuliert.Für Kinder gibt es nicht mehr Geld was eigentlich alle ehemals dachten sondern nur die Leistungen über das Bildungspaket und gar soviel ist das nicht.