Ich bekomme seit längere Zeit Hartz IV. Meine Frau arbeitet auf 400€ basis.
Jetzt ist die Waschmaschine kaputt gegangen.
Habe ich Anspruch auf Leistungen für eine Waschmaschine?
Ohne das ich etwas zurück bezahlen muß?
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Nein, aber Du kannst Dich auf § 23 SGB II berufen und ein Darlehen zur Anschaffung einer Waschmaschine beantragen.
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Die Waschmaschine ist aus dem Regelsatz zu zahlen. Allerdings kannst du um ein Darlehen bitten. Aber einen Rechtsanspruch hast du nicht. Du kannst eine Waschmaschine auch bei einem Versandhaus bestellen und sie in Raten abzahlen.
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WEnn du das Darlehen beantrgst solltest du drei Angebote vorlegen.Für das günstigste bekommst du dann das Geld.
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