Hallo,
ich habe vergangenes Jahr ALG1 bezogen in Höhe von 536€.
Im Oktober habe ich im Zeitraum von 10.10-16.10.2010 einmalig insgesamt 16h in einer Nebenbeschäftigung gearbeitet. (ca 170€ Brotto / ca 134€ netto)
Nachdem ich den Lohnauszug erhalten habe, habe ich zusammen mit der Verdienstbescheinigung und einer Kopie des Lohnbescheids eine Veränderungsmitteilung auf dem Postweg zur Agentur geschickt mit der Bitte mir den Eingang der Unterlagen zu bestätigen.
Es kam nix.
Ich habe dann im Dezember nocheinmal 10h gearbeitet und auch dort gleich nach Erhalt der Verdienstunterlagen die notwendigen Unterlagen per Email und noch einmal per Post zugeschickt mit der Bitte um Bestätigung des Erhalts der Unterlagen.
Natürlich bekam ich auch da keine Eingangsbvestätigung. Weder einen Sendungsbericht der Email noch eine Telefonische/Schriftl Bestätigung des Postschreibens.
Heute bekam ich ein Schreiben der Agentur, dass mir für die Erste Nebenbeschäftigung im Oktober unrechtmässig Leistung in Höhe von etwas über 700€ überwiesen wurde und ich mich rechtfertigen soll, warum ich die Nebenbeschäftigung nicht ordnungsgemäss angegeben habe. Scheinbar hat man es nun die Nebenbeschäftigung ersichtlich erkannt anhand der Steuerabzüge für die 16h im Oktober.
Muss ich das verstehen? Wie soll ich mich verhalten. Ich bin doch meinen Pflichten nachgegangen und habe alles angegeben? Wo soll ich jetzt 700€ herbekommen? Zumal ich doch im Recht gewesen bin und alle notwendigen Unterlagen zugeschickt habe an die Agentur Dresden.
Selbst wenn ich im Recht wäre, war ich doch trotz Zeitraum vom 10.10.-16.10. 2010 danach wieder hilfebedürftig.
Könnte ich den Vorschlag unterbreiten den Anteilsmässigen Anspruch der Leistung für den Zeitraum 10.10.-16.10. zurückzuzahlen (536€ durch 30 Tage mal 7 Tage)? Oder bin ich jetzt wirklich gezwungen den geforderten Betrag in Höhe von über 700€ zurückzuzahlen?
Danke