rückzahlung gerechtfertigt? 1
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Halli,hallo und hiiiiilfe!
Ich bin seit juni 2010 glückliche mami und habe nichts von meinem babyjahr,ich würde eher jobcenterjahr dazu sagen..
Mir wurden von juni bis ende august 2010 vorläufige leistungen von 676,00 € gezahlt (miete 350,00€).. am 06.08.2010 verschickte ich die formulare zur weiterbewilligung meiner leistungen und zur neu-berechnung da ja eine person mehr im haushalt lebt.. ich bin alleinerziehend und bekomme unterhalt,kindergeld,elterngeld..
Vermerk bei der vorläufigen bewilligung:
Sie haben anspruch auf folgende leistungen: unterhaltsvorschuss,kindergeld,elterngeld,mutterschaftsgeld
Nun habe ich heute einen bescheid bekommen das es in den monaten zu einer überzahlung kam von 536,01€ und ich mich äussern soll sonst wollen die mir das geld vom hartz4 abziehen...
Jetzt der ganze witz an der sache ich bekomme 358,00 € hartz4 und habe eine miete im wert von 350 € zu zahlen also habe ich ein plus von sage und schreibe dimensionalen 8 € hartz4..
Was kann ich tun? Das kann doch nicht rechtens sein.
angeblich bin ich meiner meldepflicht nicht nachgekommen,obwohl meine anträge vom 08.08.2010 was anderes sagen..
was hab ich für möglichkeiten?
danke im vorraus... LG