Probleme Untermietvertrag

  • Moin,
    Ich bin auf der suche nach Tipps und Tricks auf dieses Forum gestoßen.
    Ich möchte mich erstmal kurz vorstellen weil ich das erste mal hier etwas schreibe.
    Kurz zu mir: Ich bin 24Jahre alt wohne mit meiner Freundin und IHRER Tochter im Haus meiner Eltern.
    Meine Eltern wohnen auch noch im Haus und wir haben die "Wohnung oben".
    Also Küche,Bad Wohnzimmer,Schlafzimmer..
    Es ist keine seperate Haustür vorhanden.
    Zu meinen Problem:
    Mir wurde das ALG1 nicht stattgegeben aufgrund zu kurzer Arbeitszeit ich war arbeitslos und habe leider nur 9 Monate wieder gearbeitet und keinen Restanspruch auf ALG1 gehabt!
    Habe eine abgeschlossene Berufsausbildung und danach dann gearbeitet für 5 Monate.Danach war ich 1,5Jahre Arbeitslos bis ich wieder 9 Monate Arbeit hatte.
    Also war ich beim Amt und habe nach ALG1 gefragt was wie oben geschrieben abgelehnt wurde aufgrund der 9 Monate ohne Restanspruch.
    Ich war bei der Arge als ich die 1,5Jahre arbeitslos war und dort wurde mir ALG2 auch verweigert weil meine ELtern zuviel EInkommen haben.
    Ich würde jetzt gerne erneut zur Arge gehen und einen Antrag stellen auf Wohngeld/untermietvertrag wie es halt heißt bin da leider schlecht informiert weil meine Berater mir wenig erklären.
    Der Untermiet Vertag wurde abgeschlossen als ich meinen neuen Job für 9 Monate anfing und der läuft natürlich immernoch!
    Nun ist die Frage ob mir das GEld dafür zusteht oder nicht?
    Ich würde gerne sehr gut Infomiert in das Gespräch mit meinen Sachberater dort gehen.
    Ich hoffe es war schonmal ein Ansatz um mein Problem zu verstehen und ich bedanke mich schonmal vorab für die Hilfe.


    mfg Carsten

  • Du bist ja noch keine 25 und somit wären eigentlich noch deine Eltern zuständig.Da du aber längere Zeit gearbeitet hast und in dieser Zeit auch eine eigene Wohnung wenn auch im Haus der Eltern aber so doch eigenständig bewohnt hast solltest du einen ALG2 Antrag stellen.Verweise denn SB darauf das du mit deinen Eltern einen gültigen Mietvertrag abgeschlossen hast und diese auch nicht bereit sind dich wieder zu unterhalten.Sollte allerdings deine Freundin Einkommen haben werden sie dies bei dir anrechnen denn durch das Kind seid ihr eine BG.