Hartz IV Reform zum 1. April: Kürzung bei Behinderten

  • Hallo,


    habt ihr das gehört, dass nach der neuen Reform erwachsenen Behinderten, die aufgrund ihrer Behinderung bei ihren Eltern/Familien leben und mit ihnen KEINE Bedarftsgemeinschaft bilden, 20 % des Regelsatzes, also mehr als 70 Euro/Monat, gekürtzt werden sollen? Begründung ist wohl, dass sie sich ihr Essen eh nicht alleine kaufen würden, was eine ziemliche Unterstellung ist, denn selbst wenn sie es nicht täten, muss das Essen ja irgendwo von bezahlt werden.


    Was empfliehlt sich? Nichts über die Schwerbehinderung sagen? Nur noch mit Karte bezahlen? Einkaufsbelege aufbewahren? Ausziehen? Klagen? Was gibt es noch für Alternativen?


    Weiß jemand mehr darüber?