Hi,
habe kurz vor ALG II Antragstellung einen nicht ganz billigen DVD Rekorder (ca. 350 EUR) geschenkt bekommen. Zählt der zum Vermögen oder ist er wie ein TV von der Verwertung ausgeschlossen?
L
Hi,
habe kurz vor ALG II Antragstellung einen nicht ganz billigen DVD Rekorder (ca. 350 EUR) geschenkt bekommen. Zählt der zum Vermögen oder ist er wie ein TV von der Verwertung ausgeschlossen?
L
Du mußt doch nicht jedes Teil was du in der Wohnung stehen hast angeben oder gleich verkaufen.Außerdem hattest du diesen vor der Antragstellung und selbst wenn du ihn während des Bezuges gekauft hättest wäre es deine Sache.
Eben, und auch wenn der verkauft werden würde (also exakt der umkekehrte Vorfall), könnte man das als Vermögensumwandlung werten. Einkommensrelevant wäre aber alledings ein Mehrerlös.