Zusammenziehen bei Schwangerschaft

  • Guten Tag,
    zuerst einmal bin ich mir nicht zu 100% sicher ob dies die richtige Kategorie ist um diesen Beitrag zu verfassen, aber ich hoffe man kann mir dies verzeihen sofern es die falsche Kategorie ist :)



    Nun aber zum eigentlichen:
    Meine Freundin (19) lebt in einer eigenen Wohnung und erhält Hartz4, sie hat die eigene Wohnung wegen einer Härtefallentscheidung da sie weder zu Mutter noch zu Vater kann, daher finanziert das Amt ihr die Wohnung obwohl sie unter 25 ist. Ich (22) bin derzeit Arbeitslos (beziehe aber kein Hartz4 da ich bei meinem Vater lebe und er dagegen ist) und hab bis vor kurzem noch die Berufsoberschule besucht und habe Bafög bezogen, warte nun darauf das, dass neue Schuljahr wieder losgeht um wieder in die Schule zu gehen.


    Nun sieht es aber so aus das meine Freundin wohl von mir Schwanger ist und da wollte ich mal nachhaken ob und in wie fern es möglich ist das wir zusammen ziehen dürfen?



    Würde mich freuen wenn ich eine helfende und passende Antwort erhalten würde :)

  • du als besucher einer berufsoderschule stehst dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung. darum also bafög. ist doch o.k. so. das hat mit der schwangerschaft nichts zu tun. ihr werdet dann eine bedarfsgemeinschaft bilden, wo dein einkommen aus bafög/ unterthaltszahlunen vom vater mit angerechnet werden.