Hallo,
ich beginn mal von Anfang an damit es verständlicher ist. Ich 24, meine Frau 21 und mein Baby (6Monate) wohnten bei meiner Mutter. Aufgrund ihrer Krankheit (Manische Depression) kam es ständig zu spannungen, die sich an meiner Frau entluden. Näher will ich jetzt nicht drauf eingehen. Sie schmiß dann meine Frau raus. Also bin ich auch ausgezogen. Zurzeit bin ich noch in der Ausbildung und verdiene Netto 628€ abzüglich Schulgeld 150€, Verpflegung 50€, Fahrtkosten 40€ und Miete 150€. Wir sind spontan bei der Schwiegermutter untergekommen aber 1 Zimmer für 3 Personen zum leben und so ist ziemlich klein. Meine Frau hat einen Antrag auf ALG 2 gestellt da wir mit Elterngeld und Kindergeld uns keine Wohnung leisten können. Heute kam ein Brief das sie und der kleine keinen Anspruch auf ALG 2 haben. Somit fällt auch eine Wohnung weg und wenn es blöd kommensollte landen wir auf der Strasse, den Schwiegermutter ist nicht verpflichtet uns zu unterhalten, verständlich.
Im Antrag fällt mir als Laie nur auf das die 300€ die vom Elterngeld anrechnungsfrei sind nicht berücksichtigt wurden. Das volle Elterngeld wurde immer angerechnet ausser für Februar da haben sie 90€ weggelassen. Persönlich verstehe ich das ganze schreiben nicht. Auch verdient mein Sohn 241€ gesamteinkommen, woher kommt dieses Geld er hat ja nur sein Kindergeld von 184€ das kaum reicht. Woher kommen die knapp 60€ mehr ?
Auch haben sie das Kostgeld, Strom und Heizungsgeld für die Schwiegermutter nicht berücksichtigt das sind 150€. Damit ihre Abscglagsrechnung etwas abgefangen wird, wir verursachen ja auch Kosten.
So steht auch darin das ich Anspruch auf BAB habe, dies wurde aber abgelehnt. Ich finde das ganze sehr dubios das es dem Amt so scheiss egal ist, was mit einer Jungfamilie passiert. Klar sie sind nicht verpflichtet jeden durchzubringen aber es ist mehr oder weniger eine Notsituation.
Hat jemand nen Rat bzw. kan mir ein wenig erläutern was da los ist ? Auch noch 2 kleinere Fragen. Ich erhalte noch Kindergeld fällt es mit 25 weg oder läuft es bis ende der Ausbildung ? Und wie sieht es mit Wohngeld aus , kann ich das theoretisch beantragen ?