ALG2 Antrag abgelehnt, verstehe es nicht ganz

  • Hallo,


    ich beginn mal von Anfang an damit es verständlicher ist. Ich 24, meine Frau 21 und mein Baby (6Monate) wohnten bei meiner Mutter. Aufgrund ihrer Krankheit (Manische Depression) kam es ständig zu spannungen, die sich an meiner Frau entluden. Näher will ich jetzt nicht drauf eingehen. Sie schmiß dann meine Frau raus. Also bin ich auch ausgezogen. Zurzeit bin ich noch in der Ausbildung und verdiene Netto 628€ abzüglich Schulgeld 150€, Verpflegung 50€, Fahrtkosten 40€ und Miete 150€. Wir sind spontan bei der Schwiegermutter untergekommen aber 1 Zimmer für 3 Personen zum leben und so ist ziemlich klein. Meine Frau hat einen Antrag auf ALG 2 gestellt da wir mit Elterngeld und Kindergeld uns keine Wohnung leisten können. Heute kam ein Brief das sie und der kleine keinen Anspruch auf ALG 2 haben. Somit fällt auch eine Wohnung weg und wenn es blöd kommensollte landen wir auf der Strasse, den Schwiegermutter ist nicht verpflichtet uns zu unterhalten, verständlich.


    Im Antrag fällt mir als Laie nur auf das die 300€ die vom Elterngeld anrechnungsfrei sind nicht berücksichtigt wurden. Das volle Elterngeld wurde immer angerechnet ausser für Februar da haben sie 90€ weggelassen. Persönlich verstehe ich das ganze schreiben nicht. Auch verdient mein Sohn 241€ gesamteinkommen, woher kommt dieses Geld er hat ja nur sein Kindergeld von 184€ das kaum reicht. Woher kommen die knapp 60€ mehr ?


    Auch haben sie das Kostgeld, Strom und Heizungsgeld für die Schwiegermutter nicht berücksichtigt das sind 150€. Damit ihre Abscglagsrechnung etwas abgefangen wird, wir verursachen ja auch Kosten.


    So steht auch darin das ich Anspruch auf BAB habe, dies wurde aber abgelehnt. Ich finde das ganze sehr dubios das es dem Amt so scheiss egal ist, was mit einer Jungfamilie passiert. Klar sie sind nicht verpflichtet jeden durchzubringen aber es ist mehr oder weniger eine Notsituation.


    Hat jemand nen Rat bzw. kan mir ein wenig erläutern was da los ist ? Auch noch 2 kleinere Fragen. Ich erhalte noch Kindergeld fällt es mit 25 weg oder läuft es bis ende der Ausbildung ? Und wie sieht es mit Wohngeld aus , kann ich das theoretisch beantragen ?

  • Hallo Nebulah,


    das Elterngeld wird seit 1. Januar voll angerechnet!
    Nur mal zum Verständnis, Deine dreiköpfige Familie hätte Anspruch auf:


    a) € 656 Regelleistung für Dich und Deine Frau
    b) € 218 Sozialgeld für das Baby
    c) Kosten einer angemessenen Unterkunft


    Dem gegenüber steht euer Einkommen:


    a) € 628 Dein Verdienst
    b) € 184 Dein Kindergeld
    c) € 184 Kindergeld für das Baby
    d) € 300 Elterngeld


    Das sind nahezug € 1300 an Einkommen, da kann es gut sein, dass sich daraus kein Anspruch mehr ergibt. Aber nutze doch mal den Wohngeldrechner mittels Link am Ende meines Beitrags.


  • Vielen dank für die Antwort. Also meine Frau meint das im Brief von der Arge steht das das Elterngeld nur voll angerechnet wird für Kinder die seit dem 1 januar geboren sind. Aber ich bin da Laie, kann das sein ?


    Laut Wohngeldrechner wäre ein zuschuss von 362€ möglich. Nur muss man da eine Wohnung haben oder ? das ist nämlich die Zwickmühle beim ALG 2 Antrag. Ohne ALG 2 unterzeichnet kein Vermieter den Mietvertrag aber ohne Mietvertrag kann man nicht nachweisen, was man als Unterkunfskosten hat. Ist das beim Wohngeld dann auch so, den ich kann kein mietvertrag unterzeichnen wenn die Zuschüsse ablehnen.


    So wie ich Sie verstehe zählen also werbungskosten nicht zu Abzügen bei ALG 2 den mit knapp 250€ abzügen für Fahrkarte und Schulgeld sowie Material/Essen liegt das Netto Einkommen nicht mehr so hoch.


    grüsse

  • Klar, man muss eine Wohnung haben, um Wohngeld zu bekommen, aber man kann natürlich vorab seinen Anspruch darauf klären, bevor man einen Mietvertrag unterschreibt. Das Elterngeld wird unabhängig davon, wann das Kind geboren wurde, nunmehr angerechnet.
    Die von Dir angesprochenen Werbungskosten-Freibeträge (20%) gibt es schon bei Hartz IV, aber es muss natürlich diesbzgl. erst einmal ein Anspruch darauf bestehen.

  • Also anscheinend hat das weitere Amt nach Arge auf Mietübernahme zugestimmt aber da wir in der 6 Monate ablauffrist sind müssen wir einen neuen Antrag stellen, was anscheinend nur Formsache sein soll. Nun mein Kindergeld ist weggefallen da ich 25 werde in 6 Tagen.


    Vorher dachte ich ohne ALg 2 keine Wohnkosten aber anscheinend ist das voneinander irgwnwie unabhängig so wie die Beraterin auf der ARGe sagte. Bin mal gespannt denn die wollten einen Mietvertrag den wir unterschreiben mussten. Sind glaub 80qm bei 410kaltmiete + 150Nebenkosten.