Hallo,
lebe mit meinen Kindern allein und sollte bzw. habe Kinderwohngeld beantragt und bekommen. Das überschüssige Kindergeld wurde bei mir in Abzug gebracht. Da in den Regelsätzen der Kinder diverse Kosten nicht berücksichtigt sind, Kinder aber auch Wünsche, Hobbys und div. Kosten der Schule (Klassenkasse, Hort, Ausflüge usw.) anfallen, interessiert es mich einfach mal:
Gibt es irgendwo eine Anweisung das Kinder die KinderWG zusätzlich zum KG und UH bzw. UVG erhalten und mit Eltern im ALG II- Bezug leben auch leben müssen, als ob sie im ALG II-Bezug stehen?
Vielen Dank
MaPaSo